Erweiterungsstudium Erstkonsultation und -versorgung des Kleintierpatienten25. September 2024 Foto: © Thomas Suchanek/Vetmeduni Das Erweiterungsstudium Erstkonsultation und -versorgung des Kleintierpatienten, das die Vetmeduni Wien anbietet, stellt eine prä- und postgraduelle Weiterbildung mit dem Ziel dar, die erlangten theoretischen Basiskenntnisse und -fertigkeiten aus dem Grundstudium zu vertiefen und praktisch anzuwenden. Das Erweiterungsstudium Erstkonsultation und -versorgung des Kleintierpatienten richtet sich primär an Absolventen und auch an Studierende des Diplomstudiums Veterinärmedizin, die ihr Wissen und ihre praktischen Fähigkeiten in der Erstkonsultation und -versorgung von Kleintierpatienten erweitern und vertiefen wollen. Mit Abschluss dieses Erweiterungsstudiums erwerben die Studierenden vertiefende Kenntnisse und Fähigkeiten zur Erst- und Notfallbehandlung vornehmlich bei Kleintieren, aber auch bei Heimtieren, Ziervögeln und Reptilien. Aus dem Grundstudium erlerntes Wissen und Fähigkeiten in der Erstkonsultation und -versorgung werden erweitert sowie am Patienten praktisch angewendet. Das Ziel ist die praktischen Kompetenzen, die von der European Association of Establishments for Veterinary Education (EAEVE) im Bereich Erst- und Notfallversorgung angegeben werden, vertiefend zu beherrschen. Ebenso werden durch direkten Patientenbesitzer-Kontakt sowohl die Kommunikationsfähigkeit, die sozialen Kompetenzen sowie professionelles Verhalten in der Erstkonsultation und -versorgung trainiert. Warum Erstkonsultation und -versorgung des Kleintierpatienten studieren? Die Absolventen sollen dadurch befähigt werden: selbständig anamnestisch relevante Informationen zu erheben, einzuordnen und notwendige diagnostische Untersuchungen zur Abklärung des Falles einzuleiten. selbstständig klinische Untersuchungsgänge am Patienten durchzuführen und weiterführende Lösungsansätze für die Diagnostik und Therapie aufzustellen. diese Ergebnisse und Lösungsansätze ihren Supervisor:innen effektiv in einem Klinik- und Notfallsetting zu kommunizieren. die Ergebnisse der Erstuntersuchungen und die erarbeiteten Lösungsansätze in einer passenden Sprache mit den Patientenbesitzer:innen zu besprechen. in einem multi- bzw. interdisziplinären Kontext professionell und teamfähig zu agieren. ihr eigenes professionelles Verhalten durch Feedback zu reflektieren. klinische Fälle in der gängigen Fachsprache zu beschreiben und zu dokumentieren sowie diese mit Kommiliton:innen und Fachexpert:innen zu diskutieren und kritisch zu reflektieren. klinische Fälle wissenschaftlich aufzuarbeiten und vor einem Fachpublikum vorzustellen. Aufbau des Erweiterungsstudiums Das Erweiterungsstudium Erstkonsultation und -versorgung des Kleintierpatienten umfasst 32 ECTS-Anrechnungspunkte (ECTS-AP). Das entspricht einer Studiendauer von zwei Semestern.Das Erweiterungsstdium setzt sich aus insgesamt 3 Modulen zusammen: 1. Modul: Erstversorgung in der Kleintiermedizin: Grundlagen Erstkonsultation und -versorgung des Kleintierpatienten: Basiswissen (2 ECTS) Vertiefende Bildgebende Diagnostik im Rahmen der Erst- und Notfallmedizin (3 ECTS) Praktische Fähigkeiten in der Erst- und Notfallversorgung am Modell (1,5 ECTS) Erst- und Notfallversorgung des Kleintierpatienten: neueste Erkenntnisse aus der Literatur (4,5 ECTS) 2. Modul: Problemorientierte Fallaufarbeitung Effektive Fallarbeit: Fallbesprechung, Fallbericht und Fallpräsentation relevanter Fälle in der Praxis I (1 ECTS) Effektive Fallarbeit: Fallbesprechung, Fallbericht und Fallpräsentation relevanter Fälle in der Praxis II (4 ECTS) 3. Modul: Praktische Erstkonsultation und – versorgung in der Ambulanz Ambulanzdienste in der Notaufnahme I (5 ECTS) Ambulanzdienste in der Notaufnahme II (11 ECTS) Voraussetzungen für das Erweiterungsstudium Zulassungsvoraussetzung für das Erweiterungsstudium Erstkonsultation und -versorgung des Kleintierpatienten ist der bereits erfolgte Abschluss eines Studiums der Veterinärmedizin oder die aufrechte Zulassung zum Diplomstudium Veterinärmedizin, zu der zusätzlich folgende Voraussetzungen vorliegen: die Absolvierung der Lehrveranstaltungen des 9. Fachsemesters, der Teilprüfung Grundlagen der Lebensmittelwissenschaften und des öffentlichen Veterinärgesundheitswesens sowie des Dispensierrechts, der Teilprüfung Klinische Prüfung – Nutztiere und der Teilprüfung Klinische Prüfung – Companion Animals. Bei Personen, deren Erstsprache nicht Deutsch ist, werden Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GERS) vorausgesetzt. Die Zulassung ist bis zum 31. Oktober möglich.
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