„Es ist abzusehen, dass das illegale ‚Gras‘ billiger sein wird als das legale”

Labortechnisch lässt sich nicht feststellen, aus welcher Quelle – legal oder illegal – Cannabis stammt. (Foto: © H_Ko – stock.adobe.com)

Die Legalisierung des Cannabiskonsums in Deutschland könnte den Preis für illegal verkauftes Cannabis senken. Und ob Cannabis-Social-Clubs legale oder illegale Produkte verkaufen würden, lasse sich analytisch nicht feststellen. Das erklärt Labormediziner Thomas Streichert im Interview.

Der Labormediziner Prof. Thomas Streichert ist Ärztlicher Leiter am Centrum für Labordiagnostik der Universität Köln. Streichert ist gleichzeitig Direktor des Instituts für Klinische Chemie. Er ist zudem Präsidiumsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin (DGKL).

Herr Prof. Streichert, die Expertengruppe des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) schlägt einen gesetzlichen Wirkungsgrenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum vor. Aktuell liegt er bei 1,0 ng/ml. Was halten Sie von diesem Vorschlag aus labormedizinischer Sicht?

Streichert: Es gibt verschiedene Möglichkeiten einen Cannabiskonsum nachzuweisen. Als Untersuchungsmaterialien kommen zum Beispiel Urin, Blut aber auch Haare in Frage. Der aktuell diskutierte Grenzwert bezieht sich auf die Menge des THCs im Blut. Messtechnisch ist die höhere Grenze eher einfacher zu handhaben, jedoch steht die eigentliche Analytik nicht im Fokus der Diskussion.

Das THC-Abbauprodukt THC-COOH lässt sich mit einem Schnelltest als freiwilliger Vortest über Speichel, Schweiß oder Urin nachweisen. Bei einer Polizeikontrolle wird aber häufig eine Urinprobe genommen, denn THC-COOH ist im Urin länger nachweisbar als im Blut. Bei gelegentlichem Konsum zwei bis vier Tage, bei Dauerkonsum zwei bis sechs Wochen und in Einzelfällen auch länger. Wie kann die Polizei herausfinden, wann der Konsum eigentlich erfolgte?

Streichert: In Deutschland hat für die Annahme eines Straßenverkehrsdeliktes lediglich das Ergebnis im Blut eine rechtliche Relevanz. Nur wenn im Blutserum THC nachgewiesen wurde, kann davon ausgegangen werden, dass die betreffende Person zum Zeitpunkt der Blutentnahme beziehungsweise dem Vorfall (noch) unter dem Einfluss von Cannabis stand. Hierzu ist eine gerichtsverwertbare Analyse notwendig, ein Schnelltest ist nicht ausreichend. Die Polizei setzt die Schnellteste dann ein, wenn sie den Anfangsverdacht hat, dass die Person unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln oder auch Medikamenten steht. In diesen Fällen wird häufig zusätzlich ein Drogentest (im Blut, Urin oder Schweiß) durchgeführt. Erhärtet sich dadurch der Verdacht, wird die Person einer Polizeiwache zugeführt und dort wird durch eine Ärztin oder einen Arzt eine Blutprobe entnommen. Die Cut-offs der Schnellteste sind so gewählt, dass sie möglichst nur einen aktuellen Konsum erfassen und nicht den Konsum am vorangegangenen Wochenende.

Warum wäre es möglicherweise sinnvoller, den Grenzwert auf null zu senken, statt ihn zu erhöhen?

Streichert: Da die Politik im Straßenverkehr eine „Vision Zero“ ausgelobt hat, ist es verwunderlich, dass nun für THC der Grenzwert angehoben statt abgesenkt wird. Der neue Grenzwert von 3,5 ng/ml ist nach Einschätzung vieler Experten so hoch gewählt, dass zumindest bei Gelegenheitskonsumenten eine relevante Beeinträchtigung der Fahrsicherheit nicht auszuschließen ist. Der Grenzwert von 1 ng/ml kam einem Grenzwert von „Null“ bereits recht nah. Die Beibehaltung dieses etablierten Grenzwertes hätte jedoch zur Folge, dass nach dem (gelegentlichen) Konsum eines Joints mindestens zwölf Stunden (besser 24 Stunden) gewartet werden müsste, um wieder am Straßenverkehr teilnehmen zu können. Im Sinne der Straßenverkehrssicherheit sollte kein Rechnen nach dem Motto beginnen: „Ein halber Joint geht noch…“. Aus meiner Sicht müssten sich die Konsumenten zwischen der Freiheit des legalen Cannabiskonsums und der Freiheit zur aktiven Straßenverkehrsteilnahme entscheiden.

Aus anderen Bereichen der klinischen Laboratoriumsmedizin wissen wir, dass ein gemessener Wert allein oft nicht ausreicht, um das Ergebnis korrekt zu interpretieren. Wäre es denkbar, dass der Konsum von Cannabis zwar legal zulässige Grenzwerte generiert, die Einnahme von Medikamenten oder Alkohol die Wirkung dennoch verstärkt?

Streichert: Ja, das ist so… zumindest die Prüfung eines gleichzeitigen Alkoholkonsums wird ja auch bei Anhebung des Grenzwertes durch die Kommission gefordert. Medikamente werden in der Regel nur dann geprüft, wenn es zu einem Unfall oder deutlichen Fahrfehlern kommt.

Aus den Niederlanden ist bekannt, dass legal betriebene Coffee-Shops illegal importiertes Cannabis verkaufen. Hierzulande könnten die vorgeschriebenen Cannabis-Social-Clubs ebenfalls als Drehscheibe für den illegalen Vertrieb von Cannabis dienen. Welche Analysenmethoden empfehlen Sie den Überwachungsämtern, um die Herkunft des abgegebenen Endprodukts zu identifizieren?

Streichert: Klare Antwort: Analytisch lässt sich das nicht unterscheiden. Auch bisher war es nicht möglich zu überprüfen, ob die Personen Medizinalcannabis aus der Apotheke oder illegales Gras dabei hatten. Unabhängig davon fehlt es aktuell sowieso noch an Kapazitäten in den Untersuchungsämtern, die ja zukünftig den THC-Gehalt und die Abwesenheit von Pestiziden in dem Cannabis aus den Clubs analysieren sollen. Bei den ganzen Auflagen für die Clubs ist es abzusehen, dass das illegale Gras billiger sein wird als das „legale“.

Zum Schluss eine direkte Frage mit der Bitte um eine klare Antwort. Was halten Sie von der Cannabis-Legalisierung in Deutschland überhaupt?

Streichert: Ich gehe davon aus, dass die Legalisierung zu einer Zunahme des Cannabiskonsums – hoffentlich nur bei Erwachsenen – führt. Bislang sind mir keine berauschenden Substanzen bekannt, die keine Nebenwirkungen haben. Als Mediziner blicke ich mit Sorgen auf die Folgen der Cannabis-Legalsierung.