Experten raten von Gentests für individualisierte Depressionstherapie ab13. März 2018 Kommerzielle Gentests, die eine individualisierte Therapie mit Antidepressiva ermöglichen sollen, sind für eine routinemäßige, klinische Verwendung noch nicht geeignet. Zu diesem Schluss kommt die Arbeitsgemeinschaft Arzneimitteltherapie bei psychiatrischen Erkrankungen e.V. (AGATE) in einem aktuellen Dossier. Zunehmend mehr Menschen in Deutschland leiden an einer Depression. Die Pharmakotherapie dieser affektiven Störungen stellt dabei eine besondere Herausforderung dar, ein auf die individuellen Bedürfnisse des Patienten zugeschnittenes Behandlungsschema fehlt bislang. Als ein Ansatz für die individualisierte Therapie mit Antidepressiva gelten mittlerweile verschiedene Gentests, die auch in der Leitlinie zur Therapie der unipolaren Depression erwähnt werden. Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) hatte sich bereits kritisch mit zwei Tests auseinandersetzt, die seit gut zwei Jahren auf den Markt sind. Die Publikation kommt zu dem Schluss, dass vom routinemäßigen Einsatz dieser Tests abzuraten ist, zumal die Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) die Tests nicht bezahlen. Diesem Fazit schließt sich nun auch die AGATE an und rät von einer routinemäßigen, klinischen Verwendung ab. Allerdings setzten die Tests Akzente im Bereich der personalisierten Therapie, die in Zukunft eine immer größer werdende Rolle spielen wird, erklärte die Arbeitsgemeinschaft. Gerade bei der Behandlung der Depression be-stehe ein Bedarf für eine Optimierung der medikamentösen Therapie mit Antidepressiva. Dieser Ansatz sollte zum Wohle des Patienten deshalb auch weiterhin verfolgt werden. Für die beiden bislang verfügbaren Tests sei allerdings eine genauere klinische Prüfung notwendig, um den Nutzen für die Therapie von Depressionen zu belegen, so die AGATE. Kritisch sehen die Experten auch, dass sich ein Hersteller werblich direkt an Patienten wendet und damit indirekt Druck auf deren Ärzte ausübe, den Test anzuwenden. “Damit stellt sich die Frage, wer besser behandelt wird: Der Kassenpatient, dem eine möglicherweise unsinnige Maßnahme erspart bleibt, oder der Privatpatient, der für teures Geld eine fragwürdige Behandlung erhält. Eine Wirkstoffkonzentrationsbestimmung mit klinisch-pharmakologischem Befund ist in jedem Fall eine deutlich kostengünstigere und bessere Alternative”, lautet das Fazit der AGATE.
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