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G-BA reformiert die vertragsärztliche Bedarfsplanung

Künftig gibt es laut einer Mitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) differenziertere und zusätzliche Instrumente für die Landesebene, um die regionale und lokale Verteilung von VertragsärztInnen und PsychotherapeutInnen bedarfsorientierter zu steuern.