Fachgesellschaften betonen: Ultraschall in der Schwangerschaft ist medizinischer Standard11. November 2025 Foto: © Nejron Photo/stock.adobe.com Die Fachgesellschaften DEGUM, DGGG und BVF stellen klar: Medizinisch indizierte Ultraschalluntersuchungen sind für Mutter und Kind sicher, frei von ionisierender Strahlung und unverzichtbar für eine moderne Schwangerschaftsbetreuung. „Es ist wichtig, zwischen ionisierender Strahlung und Ultraschall zu unterscheiden“, erklärt Prof. Ingo Gottschalk, Leiter der Sektion Gynäkologie und Geburtshilfe der Deutschen Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM). „Ionisierende Strahlung – etwa Röntgenstrahlen – ist energiereich und kann das Erbgut schädigen. Ultraschall dagegen arbeitet mit mechanischen Schallwellen, die im Gewebe reflektiert werden und daraus ein Bild erzeugen – ganz ohne Strahlenbelastung.“ Gottschalk betont, dass Ultraschallwellen keine biologisch schädigende Energie freisetzen: „Während ionisierende Strahlung Gewebe potenziell schädigen kann, ist der Ultraschall eine nichtinvasive, strahlenfreie und sichere Methode. Deshalb darf der Begriff ‚Strahlung‘ im Zusammenhang mit Ultraschall schlicht nicht verwendet werden.“ Auch Dr. Karsten Pracht, Präsident der DEGUM, kritisiert die jüngsten Äußerungen des Medizinischen Dienstes deutlich: „Schon wieder werden falsche Begriffe benutzt. Der Medizinische Dienst verunsichert mit solchen Aussagen die Bevölkerung und schadet damit werdenden Müttern.“ Was 2021 tatsächlich verboten wurde Die Fachgesellschaften erinnern daran, dass bereits 2019 im Rahmen der Novellierung der Strahlenschutzverordnung klargestellt wurde, was in der Schwangerschaft erlaubt und was untersagt ist. Verboten sind demnach seit Januar 2021 Ultraschalluntersuchungen ohne medizinische Indikation, die ausschließlich dem Zweck dienen, das ungeborene Kind in 3D oder Farbe zu betrachten. „Das sogenannte Babyfernsehen ist kein ärztlicher Ultraschall“, erklärt Gottschalk. „Hier fehlt die medizinische Indikation – und damit der Zweck, Krankheiten oder Fehlentwicklungen zu erkennen. Solche kommerziellen Anwendungen haben nichts mit der fachärztlichen Schwangerenvorsorge zu tun und werden von den Fachgesellschaften ausdrücklich nicht unterstützt.“ Der ärztlich indizierte Ultraschall hingegen ist ein zentraler Bestandteil der modernen Schwangerschaftsbetreuung. Er ermöglicht eine gezielte Beurteilung des kindlichen Wachstums, der Organe, der Durchblutung und der Plazenta – und trägt entscheidend dazu bei, Risiken frühzeitig zu erkennen und Leben zu schützen. Mehr als 50 Jahre Erfahrung Der Ultraschall wird seit mehr als fünf Jahrzehnten in der Geburtshilfe eingesetzt und ist wissenschaftlich umfassend untersucht. „Wir haben über 50 Jahre Erfahrung mit der Sonografie in der Schwangerschaft, und es ist unstrittig, dass sie in der üblichen Anwendung völlig unschädlich ist“, betont Gottschalk. Internationale Fachgesellschaften, die Weltgesundheitsorganisation und die Bundesärztekammer bestätigen übereinstimmend, dass fachgerecht durchgeführte Ultraschalluntersuchungen sicher für Mutter und Kind sind, betont die DEGUM. Die drei nach der Mutterschafts-Richtlinie vorgesehenen Untersuchungen sind fester Bestandteil der Vorsorge. Sie dienen der Kontrolle der kindlichen Entwicklung, der Plazenta und der Fruchtwassermenge sowie der frühzeitigen Erkennung von Komplikationen, heißt es weiter. „Ultraschall ist sicher und völlig frei von ionisierender Strahlung. Sowohl die Untersuchungen nach der Mutterschafts-Richtlinie als auch weitere, medizinisch begründete Ultraschalluntersuchungen im Rahmen der Schwangerenvorsorge – wie etwa das Ersttrimester-Screening oder Verlaufskontrollen – tragen entscheidend zur individuellen Betreuung von Schwangeren und ihren ungeborenen Kindern bei. Diese Untersuchungen fördern eine Bindung zwischen Mutter und Kind im Mutterleib, können ferner ungerichtete Ängste abwehren und damit zu einem positiv besetzten Schwangerschaftserlebnis führen. Irreführende Kritik an fachärztlichen Leistungen hingegen schädigt das Vertrauensverhältnis nachhaltig und wirkt sich negativ auf die Versorgung der vulnerablen Gruppe der Schwangeren aus“, erklärt Dr. Klaus Doubek, Präsident des Berufsverbandes der Frauenärzte (BVF). Warnung vor Panikmache Die drei Fachgesellschaften warnen vor den Folgen unsachlicher Darstellungen. „Pauschale Warnungen vor Ultraschall verunsichern Schwangere und gefährden im schlimmsten Fall die Gesundheit des Kindes“, betont auch Prof. Gert Naumann, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG). Wenn Eltern aus Angst auf notwendige Untersuchungen verzichten, könnten Fehlbildungen oder Komplikationen unentdeckt bleiben – das wäre ein Rückschritt in der Versorgung, heißt es abschließend in der Pressemitteilung.
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