Familiengründung muss auch nach Krebsbehandlung möglich sein7. Juni 2018 Foto: © buritora – fotolia.com Krankenkassen sollen für Maßnahmen zum Erhalt der Fruchtbarkeit aufkommen Die Fortschritte in der Medizin ermöglichen uns heutzutage die Heilung eines Großteils von schwerwiegenden Erkrankungen bei Kindern und jungen Erwachsenen. Dazu zählen unter anderem Krebserkrankungen. Eine Nebenwirkung der Behandlung mit Zytostatika oder einer Strahlentherapie kann allerdings der dauerhafte Verlust der Fruchtbarkeit sein. Für Betroffene stellt das einen gravierenden Einschnitt in die individuelle Familienplanung dar. Die Gesundheitspolitiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion streben deshalb eine Gesetzesänderung an, die die Bewahrung der Zeugungs- bzw. Empfängnisfähigkeit von Betroffenen durch Einfrieren der Keimzellen künftig als Kassenleistung vorsieht. Anlässlich des 4. German Cancer Survivors Day erklären dazu die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karin Maag, sowie der Initiator, Rudolf Henke: „Aus medizinischer Sicht gibt es mittlerweile standardisierte und etablierte Verfahren, die eine Erhaltung der Fruchtbarkeit bzw. Zeugungsfähigkeit der Betroffenen ermöglichen. Grundsätzlich muss diese als Maßnahme jeder Patientin und jedem Patienten präventiv vor der Krebstherapie oder einer Behandlung von Rheuma oder Autoimmunerkrankungen zur Verfügung stehen, die den Verlust der Fertilität zur Folge haben kann. Die Erhaltung der Fertilität als präventive Maßnahme sieht das Sozialgesetzbuch V bisher nicht vor. Hier wollen wir eine Änderung anstreben.“ So soll künftig die Bewahrung der Zeugungs- oder Empfängnisfähigkeit Teil der Krankenbehandlung werden, auf die Versicherte Anspruch haben. Das beinhaltet unter anderem die Entnahme, Aufbereitung, Kryokonservierung, und die Lagerung von Keimzellen und Keimgeweben. Nach Vorstellung der Unionspolitiker soll der Anspruch für alle Betroffenen ab dem reproduktionsfähigen Alter bestehen. Die spätere Wiederverwendung von Keimzellen und Keimgeweben soll sich an den bereits bestehenden gesetzlichen Regelungen für die künstliche Befruchtung orientieren – also einer Altersgrenze bei Frauen bis zum 40. und bei Männern bis zum 50. Lebensjahr. Jährlich erkranken rund 15.000 junge Erwachsene und 2000 Kinder an Krebs, von denen rund 80 Prozent geheilt werden können. Auch in den Bereichen der Rheumatologie und Neurologie werden vereinzelt Therapien angewandt, die den dauerhaften Verlust der Fruchtbarkeit zur Folge haben. In einer der kommenden Sitzungswochen wird die AG Gesundheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ein entsprechendes Positionspapier verabschieden.
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