Fast fünf Prozent weniger Honorar für ambulante Psychotherapie

Niedergelassene Psychotherapeuten sollen ab kommendem Monat fast fünf Prozent weniger Honorar erhalten. (Foto: © Gehkah – stock.adobe.com)

Der Erweiterte Bewertungsausschuss auf Bundesebene hat beschlossen, die Honorare für psychotherapeutische Leistungen zum 1. April 2026 um 4,5 Prozent abzusenken. Die DGPPN kritisiert die beschlossenen Kürzungen scharf, Vertreter der Kassenärzte warnen vor einer Aushöhlung der ambulanten Psychotherapie.

„Die Leidtragenden der beschlossenen Honorarkürzungen sind psychisch erkrankte Menschen. Auf dem Rücken dieser besonders vulnerablen Bevölkerungsgruppe zu sparen, ist kurzsichtig und nicht nachvollziehbar“, kritisierte die Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN), Prof. Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank. „Psychische Gesundheit darf nicht zu einem Sparposten im Gesundheitssystem werden.“

Als besonders problematisch bewertet die Fachgesellschaft die möglichen Folgen für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen, die häufig intensive, langfristige und multiprofessionell abgestimmte Behandlungsangebote benötigen. Diese Gruppe erhält bereits heute oft nur schwer Zugang zu geeigneten Therapien. „Wenn finanzielle Kürzungen die ambulanten Strukturen weiter schwächen, trifft dies vor allem Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen“, fürchtet Gouzoulis-Mayfrank.

Der steigenden Nachfrage müsse deshalb nicht mit einer Kürzung der Ressourcen, sondern mit ihrer sinnvollen Steuerung begegnet werden, betonte die DGPPN-Präsidentin: „Psychotherapeutische Behandlung sollte, wie andere therapeutische Leistungen auch, denjenigen zukommen, die sie am dringendsten brauchen. Die DGPPN unterstützt deshalb die aktuellen Reformbemühungen. Kürzungen ohne vorherige Strukturreform lösen das Problem nicht.“

KBV kritisiert Kürzungen nach der Rasenmähermethode

Die Entscheidung zur Honorakürzung sei gegen die Stimmen der Ärzteschaft getroffen worden, betonte die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg (KVBB) und warnte eindringlich davor, dass dadurch das Versorgungsnetz für Patienten systematisch geschwächt werde.

Enttäuscht zeigte sich auch Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), nach dem Votum des Gremiums. „Dass die Gesetzlichen Krankenkassen aufgrund der aktuellen Finanzlage sparen müssen, steht außer Frage. Es ist aber paradox, genau da sparen zu wollen, wo der Großteil der Versorgung für relativ wenig Geld stattfindet – eben in der ambulanten ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung. Dass nun bei den psychotherapeutischen Leistungen die Vergütung nach der Rasenmähermethode um fast fünf Prozent gekürzt werden soll, ist aus unserer Sicht ein Unding. Das Nachsehen werden leider vor allem die Patientinnen und Patienten haben, deren Nachfrage nach psychotherapeutischen Leistungen in den letzten Jahren stetig gestiegen ist.“

Weitere Verschlechterung der Versorgungssituation befürchtet

Die Gesetzlichen Krankenkassen hatten ursprünglich eine Kürzung um zehn Prozent gefordert. Doch auch der nun beschlossene Abzug von 4,5 Prozent belaste die Praxen massiv und gefährde die Stabilität der ambulanten Strukturen, warnte die KVBB.

„Das Versorgungsnetz für Menschen in psychischen Krisen wird durch diese Entscheidung mutwillig beschädigt. Es ist unverantwortlich, die Maschen dieses Netzes immer dünner zu knüpfen, während gleichzeitig immer mehr belastete Menschen darin Halt suchen. Wer die ambulante Psychotherapie finanziell aushöhlt, nimmt in Kauf, dass das gesamte System der psychischen Gesundheit in der Fläche instabil wird. Diese Kürzung ist kein Sparbeitrag, sondern gefährdet direkt die Patientenversorgung – gerade auch in ländlichen Regionen“, erkärte Catrin Steiniger, Vorstandsvorsitzende der KVBB.

Ambulante Praxen bildeten das Rückgrat der psychotherapeutischen Versorgung. Werde dieses geschwächt, drohen längere Wartezeiten und eine weitere Verschlechterung der Versorgungssituation – mit weitreichenden Folgen für die Betroffenen und die gesamte Gesellschaft, warnte die KVBB. 

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Quellen Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN), Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg (KVBB)