Fehlallokation anästhesiologischer Kosten vermeiden: BDA fordert Vorhaltefinanzierung1. Oktober 2024 Markus Stolaczyk, Leiter des Referates Gesundheitspolitik im BDA. (Foto: ©BDA) Der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. (BDA) macht als Sachverständiger in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) deutlich, warum anästhesiologische Leistungen in Vorhaltekosten überführt werden müssen. An der Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) nahm Dr. Markus Stolaczyk, Facharzt für Anästhesiologie und Leiter des Referats Gesundheitspolitik des BDA, als Sachverständiger teil. Stolaczyk machte in seiner Stellungnahme auf die dringende Notwendigkeit einer fairen und zukunftsfähigen Finanzierung der Anästhesiologie im Zuge der Krankenhausreform aufmerksam und sprach sich ausdrücklich für die Überführung der Kosten in die Vorhaltefinanzierung aus. Andernfalls könne es nach der derzeitig geplanten Vorhaltefinanzierung im KHVVG zu Fehlallokation der anästhesiologischen und intensivmedizinischen Kosten kommen. „Die Aussagen von Herrn Stolaczyk haben verdeutlicht, dass die im KHVVG geplante Vergütungssystematik die besonderen Anforderungen und den hohen personellen wie technischen Aufwand der Anästhesiologie nicht ausreichend berücksichtigt“, betont Prof. Grietje Beck, Präsidentin des BDA. „Eine zuverlässige künftige Finanzierung ist unerlässlich, um die hohe Versorgungsqualität in deutschen Krankenhäusern langfristig zu sichern.“ In seiner Stellungnahme unterstrich Stolaczyk, dass die Anästhesiologie eine zentrale Säule der Patientenversorgung darstellt und als Schnittstellenfach eine herausragende Bedeutung für die Funktionsfähigkeit von Kliniken und Krankenhäusern hat. Gleichzeitig sei die Anästhesiologie im Gesetzentwurf zum KHVVG nicht ausreichend berücksichtigt. Die derzeitige Finanzierung über das Fallpauschalensystem (DRG-System) werde dieser komplexen und ressourcenintensiven Disziplin nicht gerecht und gefährde langfristig die flächendeckende Versorgungssicherheit. Anästhesiologie ist essenzieller Bestandteil der stationären Versorgung Der BDA fordert daher, die anästhesiologischen und intensivmedizinischen Kosten aus dem DRG-System in separate Vorhaltefinanzierungen zu überführen, um den Besonderheiten des Fachs Rechnung zu tragen. „Die Anästhesiologie ist kein optionaler Zusatz, sondern essenzieller Bestandteil der stationären Versorgung. Sie muss als strukturelle Komponente in der Finanzierung abgebildet werden“, so Stolaczyk. Die Vorhaltefinanzierung würde es ermöglichen, die notwendige Infrastruktur sowie das qualifizierte Personal zuverlässig bereitzustellen, ohne dass diese Leistungen auf Basis von Fallzahlen refinanziert werden müssen. „Dies wäre ein wichtiger Schritt, um den hohen Standard der anästhesiologischen Versorgung auch in Zukunft zu gewährleisten und drohende Engpässe in der Patientenversorgung zu vermeiden“, erläutert Stolaczyk weiter. Der BDA appelliert an die Entscheidungsträger in der Politik, diese Forderungen im Rahmen der aktuellen Krankenhausreform zu berücksichtigen. „Nur so können wir einer drohenden Unterfinanzierung unserer Abteilungen und Kliniken für Anästhesie und Intensivmedizin entgegenwirken, um auch in Zukunft die über zehn Millionen Patientinnen und Patienten auf einem hohen Niveau zu versorgen“, schließt Beck. KHVGG, aber auch die ärztliche Weiterbildung, die Entbürokratisierung im Krankenhaussektor sowie das Hybrid-DRG-System in der vertragsärztlichen Versorgung waren auch Themen eines Austauschs mit Edgar Franke, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesgesundheitsministeriums, den der BDA kürzlich gesucht hatte. Dabei ging es den Vertretern des Berufsverbandes nicht nur darum, auf ihre Forderungen hinzuweisen, sondern konstruktive Lösungsvorschläge anzubieten.
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