Fehlverhalten einzelner Personen darf nicht zu Glaubwürdigkeitsverlust führen25. August 2021 Foto: ©motortion – stock.adobe.com Nach der Berichterstattung zu Vorkommnissen um den Kinder- und Jugendpsychiater Dr. Michael Winterhoff distanziert sich die DGKJP als wissenschaftliche Fachgesellschaft von Äußerungen, Theorien oder Meinungen, die als Privatmeinungen pseudowissenschaftlich verbrämt werden. “Die Attraktivität simplifizierender Äußerungen ist leider ein Problem in der Aufmerksamkeit von Medien und der Öffentlichkeit, die gerne einfache Lösungen für komplexe Probleme aufzeigen wollen oder Antworten erhalten wollen. Wir kennen dies aus zahlreichen Fragestellungen, beispielsweise den Diskussionen um den Mediengebrauch Minderjähriger, der Versorgung von psychischen Störungen im Kindes- und Jugendalter, und – in jüngster Zeit auch bei der Thematik der Folgen der COVID-19-Pandemie-Maßnahmen für Kinder und Jugendliche”, heißt es in einer Stellungnahme der Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP). Die Gesellschaft selbst verfolge in ihrer Öffentlichkeitsarbeit jedoch eine differenzierte und wissenschaftlich fundierte Darstellung von Ursachen, Diagnostik und Therapie psychischer Störungen im Kindes- und Jugendalter als Grundtenor. Aus Sicht der DGKJP sei aus aktuellem Anlass festzustellen, dass die Aufdeckung von möglichem Fehlverhalten einzelner Personen sowie die nachfolgende umfassende Aufarbeitung wichtige Mechanismen zur Korrektur von Fehlentwicklungen sind. Im konkreten Fall sei nach der Berichterstattung folgerichtig eine aktuell laufende rechtliche Einordnung und Aufarbeitung eingeleitet worden, erklärte die DGKJP. Der Vorstand der DGKJP unterstreiche in diesem Zusammenhang noch einmal die Bedeutung wissenschaftlich fundierter und etablierter Grundsätze in der kinder- und jugendpsychiatrischen und ‑psychotherapeutischen Diagnostik und Behandlung. In diesem Sinne engagiere sich die DGKJP für die Erarbeitung von Leitlinien und deren Disseminierung in der breiten Versorgung. Die durch ARD, Süddeutsche Zeitung und andere Medien erfolgte Berichterstattung zu Vorkommnissen um einen Kinder- und Jugendpsychiater und -psychotherapeuten in Nordrhein-Westfalen sei ein wichtiger und notwendiger Beitrag zur Aufdeckung von möglichen Fehlentwicklungen, dennoch ist es sehr wichtig, von Verallgemeinerungen, wie einer „unseligen Allianz“ der Kinder- und Jugendpsychiatrie und Kinder- und Jugendhilfe, Abstand zu nehmen, erklärte die Fachgesellschaft. Eine pauschalisierende Berichterstattung würde den Anstrengungen und Leistungen der weit überwiegenden Zahl der Versorgenden von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Erkrankungen und deren Familien nicht gerecht. Die Arbeit im Sinne der Kinder und Jugendlichen sowohl der gemeinsamen Kommission „Jugendhilfe, Arbeit, Soziales und Inklusion“ der Fachgesellschaft und der zwei Verbände BAG kjpp und BKJPP als auch verschiedener Initiativen in der Zusammenarbeit von Kinder- und Jugendpsychiatrie und Kinder- und Jugendhilfe werden durch ungerechtfertigte pauschalisierende Einordnungen in ihren jahrelangen Bemühungen um gute Kooperation diskreditiert, kritisierte die DGKJP. Es gebe zahlreiche Studien, die belegen, wie vulnerabel Kinder und Jugendliche in der Betreuung der Kinder- und Jugendhilfe sind, insbesondere welch erhöhtes Risiko sie für psychische Erkrankungen aufweisen. Zudem ist ebenfalls durch zahlreiche Studien belegt, dass gerade diese vulnerablen Kinder und Jugendlichen noch immer schlechter versorgt werden als Kinder außerhalb der Kinder- und Jugendhilfe. Sowohl die eben genannte gemeinsame Kommission als auch der Vorstand der DGKJP wie auch wissenschaftliche Projekte einzelner Fachvertreter bemühen sich, die Kooperation auf einer evidenzbasierten und wissenschaftlichen Ebene zwischen Kinder- und Jugendpsychiatrie und Kinder- und Jugendhilfe zu intensivieren. Umso bedauerlicher wäre es, dass offenbar durch das – zumindest in der medialen Berichterstattung dargestellte – Verhalten einzelner kinder- und jugendpsychiatrisch tätiger Personen, die Kooperation und das Bemühen um eine verbesserte kinder- und jugendpsychiatrische und –psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen in der Kinder- und Jugendhilfe generell als problematisch gesehen würde. Auch müsse vor einer grundsätzlich negativen Betrachtung der Verwendung von Psychopharmaka in der Behandlung von Kindern und Jugendlichen gewarnt werden, erklärte die Fachgesellschaft. Dem widerspreche klar die sehr gute Studienlage zur indikationsspezifischen Wirksamkeit verschiedener Psychopharmaka in Kindes- und Jugendalter. Bei vielen schwer erkrankten Patienten sei eine medikamentöse Behandlung ein wichtiger Baustein der Therapie und könne in manchen Fällen auch die Anwendung beispielsweise einer Psychotherapie erst möglich machen. Wie die Fachgesellschaft stets gefordert habe, sei in der Verschreibung und Anwendung von Psychopharmaka eine klare Indikationsstellung erforderlich, die auf einer umfassenden und State-of-the-art-Diagnostik basiere. “Eine fachlich fundierte, unerwünschte Wirkungen überwachende wirksame Psychopharmakotherapie darf den Kindern und Jugendlichen, die davon profitieren können, nicht vorenthalten werden. Dazu gibt es eine Fülle an fachlichen Hinweisen und Leitlinien”, erklärte die DGKJP. Dazu gehöre auch, dass Symptome und Nebenwirkungen erfasst und mit den Patienten, Sorgeberechtigten und ggfs. weiteren betreuenden Personen besprochen werden. Die entsprechende Aufklärung und die Einholung der Einwilligung zu einer (medikamentösen) Therapie seien gesetzlich kodifizierte Standards, denen selbstverständlich zu folgen sei, heißt es in der Stellungnahme. “Wir möchten unsere Mitglieder insbesondere darauf hinweisen, dass wissenschaftlich nicht fundierte private Theorien oder ‘Phantasiediagnosen’ in der Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Erkrankungen nicht mit den Grundsätzen der DGKJP vereinbar sind. Ebenso möchten wir nochmals auf die Institution unseres Ombudsmannes hinweisen, der sowohl für Patienten als auch für Mitglieder bei Verdacht auf ethisches und/oder wissenschaftliches Fehlverhalten als Ansprechpartner zur Verfügung steht”, erklärte die Fachgesellschaft.
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