FOKO 2019: “Babykinos” werden bald verboten sein21. Februar 2019 Ab 2021 dürfen Ultraschallaufnahmen von Ungeborenen nur noch aus medizinisch notwendigen Gründen vorgenommen werden. (Foto: © Fotolia.com) Im digitalen Zeitalter wollen Schwangere nicht nur Bilder sondern auch Videos ihrer Ungeborenen mit Familie und Freunden teilen. Ab 2021 werden jedoch zum Schutz der Föten nur noch Ultraschallaufnahmen gemacht, wenn diese medizinisch notwendig sind. Alle Arten von Babykino und -fotos während der Schwangerschaft, die über die medizinische Notwendigkeit hinausgehen, werden ab dem 01.01.2021 verboten sein, ganz gleich wie niedrig die angewendete Energie ist. Dies wurde im Rahmen der Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzgesetzes Ende 2018 beschlossen. Lediglich diejenigen Ultraschalluntersuchungen des ungeborenen Babys in der Schwangerschaft bleiben erlaubt, die zur gesetzlichen Schwangerschaftsvorsorge gehören und die zur Abklärung von medizinischen Fragestellungen notwendig sind. Dadurch soll das Baby, das in eine solche Untersuchung nicht einwilligen kann, vor jeder Art von unnötigen Einwirkungen geschützt werden. „Die Schwangeren in unseren Praxen sind Digital Natives“, erläuterte der Saarbrücker Frauenarzt und Pränatalmediziner Dr. Jochen Frenzel anlässlich des FOKO 2019 in Düsseldorf. „Sie haben gelernt, dass die Mikrowellen, die ihr Handy ausstrahlt, sie nicht krank machen, und sie kennen natürlich die Studienlage, nach der Ultraschall ihrem Baby nicht schadet. Für sie gehört es quasi zum Standard, die Fotos ihrer Babys in ihrer Umgebung und ihren sozialen Netzwerken zeigen zu können.“ Solange das nur kurze medizinische Untersuchungen betrifft, sei das auch korrekt, so der Frauenarzt, und das gelte auch für medizinisch notwendige 3D- und 4D-Aufnahmen mit ihrer höheren Schallbelastung. Dass aber alle bisherigen Studien keine Schäden für das Baby durch die Ultraschall-Untersuchungen gezeigt haben, liegt auch daran, so Frenzel, dass es sich bei diesen Studien immer nur um medizinisch notwendige und möglichst kurze Untersuchungen gehandelt hat. „Ultraschall erwärmt das Gewebe. Der Effekt ist zwar normalerweise nur minimal. Aber je höher die angewandte Energie und je länger die Untersuchung, desto höher wird auch der Erwärmungseffekt. Wir wissen, dass beim gepulsten Dopplerschall bei längerer Dauer die Erwärmung bis zu vier Grad Celsius betragen kann. Dadurch könnte das beschallte Gewebe durchaus Schaden nehmen. Deshalb sollte diese Untersuchung auch immer nur wenige Sekunden dauern.“ Hoch problematisch findet Frenzel es, wenn Paare sich ihr Babykino außermedizinisch holen, etwa indem sie sich Ultraschallgeräte ausleihen oder den Ultraschall von nichtmedizinischen Anbietern durchführen lassen. „Man muss schon alles richtig machen, um dem Baby nicht zu schaden“, so Frenzel. Nicht umsonst müssen Frauenärztinnen und -ärzte dafür eine spezielle Qualifikation erwerben. „Nur weil einige Anbieter derzeit noch unter dem Radar des europäischen Regelwerkes durchfliegen, bedeutet das keineswegs, dass deren Angebote medizinisch unbedenklich wären.“
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