Fruchtbarkeitserhaltung für junge Krebspatienten noch nicht als Kassenleistung realisiert

Experten empfehlen die Kryokonservierung von Sperma beziehungsweise Eizellen, um bei einer Krebstherapie eine spätere Elternschaft zu ermöglichen. Foto: ©Rambo ayudthaya – stock.adobe.com

Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs beklagt, dass auch ein Jahr nach der Gesetzgebung fruchtbarkeitserhaltende Maßnahmen für junge Krebspatienten noch keine Kassenleistung sind.

Am 14. März 2019 beschloss der Bundestag die Änderung des § 27a SGB V. Mit ihr wurden die fruchtbarkeitserhaltenden Maßnahmen für junge Krebspatienten zur Kassenleistung. Erst jetzt, am 23. April 2020, hat vor dem Gemeinsamen Bundesausschuss die Experten-Anhörung zum ersten Entwurf einer Richtlinie stattgefunden, die für die Umsetzung des Gesetzes notwendig ist. Im Zeitplan des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) für die Richtlinie zur Umsetzung der Fruchtbarkeitserhaltung (Kryokonservierung) als Kassenleistung war ursprünglich eine Beschlussfassung für den Februar 2020 geplant.

G-BA-Anhörung: Experten einig

Die Einigkeit unter den medizinischen Experten aus knapp 20 Fachgesellschaften sei beeindruckend gewesen, berichtet die Stiftung von der Anhörung. Allein 13 große Fachgesellschaften hätten eine gemeinsame schriftliche Stellungnahme abgegeben, die auch von der Stiftung selbst mitgetragen wird.

Die Experten machten Verbesserungsvorschläge in einigen Details. Einhellig lehnten sie Leistungseinschränkungen ab, die von den Krankenkassen und zum Teil auch von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) in den G-BA eingebracht worden waren. Demnach sollten danach Mädchen unter 18 Jahren von der Eizellkonservierung ausgeschlossen werden (wir berichteten), außerdem seien weitere Einschränkungen an der oberen Altersgrenze geplant.

Nach der Anhörung muss jetzt der Entwurf der Richtlinie überarbeitet werden. Nach Beschluss der Richtlinie im Plenum des G-BA muss sie dem Bundesministerium für Gesundheit zur Genehmigung vorgelegt werden. Danach hat der Bewertungsausschuss sechs Monate Zeit, die notwendigen Leistungen mit Preisen (EBM-Ziffern) zu versehen.

Verfahren mit Reformbedarf

Lobend erwähnt die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs, dass die Gesetzesänderung seinerzeit in weniger als einem Jahr realisiert worden sei. Die Schwerfälligkeit des Richtlinien-Verfahrens stehe dazu aber in einem eklatanten Gegensatz. Dabei seien die hauptsächlich von den Richtlinien betroffenen Methoden der Kryokonservierung von Eizellen und Spermien seit vielen Jahren medizinisch etabliert und würden in den Leitlinien der Fachgesellschaften empfohlen. Sie werden als privat bezahlte Leistungen praktisch täglich durchgeführt, sodass auch Aufwand und Preise bekannt sind. Ob junge Menschen noch im laufenden Jahr die gesetzliche Regelung von 2019 in Anspruch nehmen können, sei völlig offen, klagt die Stiftung.

Leidtragende seien die Betroffenen, die in der Mehrzahl in der kurzen Zeitspanne zwischen Krebsdiagnose und Therapie das Geld für die Kryokonservierung selbst auftreiben müssten. Es handele sich um Kosten in Höhe von bis zu 4300 Euro für junge Frauen und etwa 500 Euro für junge Männer. Dazu kommen Lagerkosten von etwa 300 Euro pro Jahr.

Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs appelliert daher dringend an die gesetzlichen Krankenkassen, die Leistungen bereits jetzt als Einzelfallentscheidungen zu übernehmen oder sie als Satzungsleistungen nach § 11 SGB V zur Verfügung zu stellen.

Die Stiftung erinnert daran, dass die schwerfällige Methodenbewertung durch den G-BA mit jahrelangen Verfahren bereits bei der Behandlung des Lipödems in die Kritik geraten war. Das neuerliche Beispiel zeige, dass eine Reform des Verfahrens notwendig sei. Eine patientenfreundliche Regelung könnte die sofortige Verpflichtung der Kassen zur Kostenübernahme nach einer Gesetzesänderung auf der Grundlage der bisherigen Abrechnungspraxis für ein Jahr sein. Die Richtlinienerstellung mit Präzisierung der Abläufe und Bewertung der Leistungen könnte innerhalb dieses Jahres nachlaufen, schlägt die Stiftung vor. Ein entsprechendes Vorgehen habe sich bei der Einführung neuer Medikamente (AMNOG-Verfahren) bewährt.

Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs

Jedes Jahr erkranken in Deutschland nahezu 16.500 junge Frauen und Männer im Alter von 18 bis 39 Jahren an Krebs. Die Stiftung wurde im Juli 2014 von der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO) gegründet. Sie versteht sich als Ansprechpartnerin für Patienten, Angehörige, Wissenschaftler, Unterstützer und die Öffentlichkeit. Die Stiftungsprojekte würden in enger Zusammenarbeit mit den jungen Patienten, Fachärzten sowie anderen Experten entwickelt und böten direkte und kompetente Unterstützung für die jungen Betroffenen. Alle Stiftungsprojekte würden ausschließlich durch Spenden finanziert. Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs ist als gemeinnützig anerkannt.

(Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs / ms)