Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs künftig als organisiertes Programm10. Dezember 2018 Bild: © lhphotos – fotolia.com Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 22. November in Berlin zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs ein organisiertes Programm beschlossen. Anspruchsberechtigt sind alle gesetzlich krankenversicherten Frauen ab dem Alter von 20 Jahren. Die ersten Informationsschreiben zur Teilnahme werden von den Krankenkassen ab dem 1. Januar 2020 versendet. Bis zu diesem Stichtag stellt eine Übergangsregelung den Anspruch auf die bisherigen Leistungen zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs sicher. Vorgesehen ist weiterhin, dass die beschlossenen Screening-Inhalte einschließlich der Zeitabstände und Altersgrenzen nach einer mindestens sechsjährigen Beurteilungsphase überprüft werden. Wie ist das zukünftige Früherkennungsprogramm ausgestaltet? Persönliche und regelmäßige Informationen zur Teilnahme am Programm Gesetzlich krankenversicherte Frauen im Alter von 20 bis 65 Jahren werden zukünftig persönlich und regelmäßig über die Möglichkeit zur Teilnahme am Krebsfrüherkennungsprogramm informiert. Sie erhalten von ihrer Krankenkasse alle fünf Jahre ein Anschreiben mit näheren Erläuterungen zum Programm und zum Nutzen und den Risiken der angebotenen Untersuchungen. Da für die vorgesehene Evaluation des Programms auch personenbezogene Daten verarbeitet werden sollen, werden die Frauen zudem über die geplante Datenerhebung und -verarbeitung und das hierzu bestehende Widerspruchsrecht informiert. Die Krebsfrüherkennungsuntersuchungen können von den Frauen auch unabhängig von den Anschreiben der Krankenkassen und über das 65. Lebensjahr hinaus in Anspruch genommen werden. Altersabhängige Untersuchungsangebote Frauen zwischen 20 und 34 Jahren können – wie bislang – einmal jährlich eine zytologische Untersuchung mittels Pap-Test wahrnehmen. Je nach Ergebnis können sich weitere Untersuchungen anschließen: eine weitere zytologische Untersuchung, ein Test auf genitale Infektionen mit humanen Papillomaviren (HPV-Test) oder eine Kolposkopie des Gebärmutterhalses. Frauen ab dem Alter von 35 Jahren wird – statt der derzeitigen jährlichen zytologischen Untersuchung – zukünftig alle drei Jahre eine Kombinationsuntersuchung (Ko-Testung), bestehend aus Pap-Abstrich und HPV-Test, angeboten. Ein vom Gebärmutterhals entnommener Abstrich wird hierbei sowohl auf HP-Viren als auch auf Zellveränderungen untersucht. Je nach Ergebnis können sich weitere Untersuchungen anschließen: eine weitere Ko-Testung oder eine Kolposkopie des Gebärmutterhalses. Alle Frauen haben ab dem Alter von 20 Jahren neben den genannten Tests zudem Anspruch auf eine jährliche klinische Untersuchung. Wann wird das Früherkennungsprogramm starten? Die ersten Informationsschreiben zur Teilnahme am Programm werden von den Krankenkassen ab dem 1. Januar 2020 versendet. Der Beschluss zur Ergänzung der Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-RL) wird dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt und tritt nach Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger am 1. Juli 2019 in Kraft. Anschließend entscheidet der Bewertungsausschuss innerhalb von sechs Monaten über die Höhe der Vergütung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Bis zum Start des organisierten Früherkennungsprogramms gelten die bisherigen Leistungen zur Früherkennung gemäß der geltenden Krebsfrüherkennungs-Richtlinie (KFE-RL). Neben DNA-basierten HPV-Tests könnten künftig auch nicht DNA-basierte Tests eingesetzt werden, sofern sie die Qualitätsanforderungen der Richtlinie erfüllen, teilte das Unternehmen Hologic, Hersteller eines mRNA-basierten Assays, dazu mit. Mit dem Beschluss zum Einsatz der Dünnschichtzytologie folge das Gremium der Expertenempfehlung der aktuellen S3-Leitlinie zur Prävention des Zervixkarzinoms, hieß es ferner.1 Die Ergebnisse der in Deutschland durchgeführten Rhein-Saar-Studie hätten gezeigt, dass mit diesem Verfahren unter Routinebedingungen Frauen mit histologisch bestätigten Krebsvorstufen (CIN2+) mehr als doppelt so oft identifiziert werden können als mit dem konventionellen Pap-Test.2 Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF. Leitlinienprogramm Onkologie: Prävention des Zervixkarzinoms: Langversion 1.0 [Registriernummer: 015/027OL]; 2017 [Zuletzt abgerufen am 05.11.2018]. http://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/leitlinien/zervixkarzinom-praevention/ Klug SJ, Neis KJ, Harlfinger W, Malter A, König J, Spieth S, et al. A randomized trial comparing conventional cytology to liquid-based cytology and computer assistance. Int J Cancer. 2013;132(12):2849–57.
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