G-BA aktualisiert DMP zu chronischem Rückenschmerz

Chronische Rückenschmerzen stellen eine starke individuelle, aber auch gesundheitsökonomische Belastung dar. (Foto: © Teeradej – stock.adobe.com)

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat Anpassungen der seit dem Jahr 2019 geltenden Anforderungen an Disease-Management-Programme (DMP) für Versicherte mit chronischem Rückenschmerz beschlossen. Dieses wird bislang allerdings noch gar nicht umgesetzt.

Wissenschaftliche Basis der Anpassungen ist eine Auswertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Es hatte im Auftrag des G-BA insgesamt 425 Empfehlungen aus elf Behandlungsleitlinien bewertet. Mit Inkrafttreten des Beschlusses müssen die neuen Anforderungen berücksichtigt werden.

Diese heben Bewegung und körperliche Aktivität noch deutlicher als zentrale Bestandteile der Behandlung hervor. Im ärztlichen Aufklärungsgespräch soll zudem gezielt dem Angst-Vermeidungs-Verhalten entgegengewirkt werden.

Der Beschluss betont außerdem, dass eine medikamentöse Schmerzbehandlung erforderlich sein kann, um aktivierende Maßnahmen (z. B. Bewegungstherapie) überhaupt zu ermöglichen oder fortzuführen.

DMP wird noch gar nicht angeboten

Aktuell gibt es jedoch noch keine abgeschlossenen Verträge zwischen Krankenkassen, Arztpraxen und Krankenhäusern und damit auch keine Programmangebote, in die sich Patienten mit chronischen Rückenschmerzen einschreiben können.

Karin Maag, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses DMP: „Der G-BA hat bislang DMP-Anforderungen zu zwölf chronischen Erkrankungen beschlossen. Acht sind bereits sehr gut etabliert, circa 7,9 Millionen Versicherte werden hier im Umgang mit ihrer chronischen Erkrankung geschult und leitliniengerecht betreut. Bei fünf Programmen warten wir aber noch auf die Umsetzung, so auch für chronischen Rückenschmerz. Ich hoffe sehr, dass sich das noch in diesem Jahr ändern wird. Denn von DMP profitieren nicht nur die einzelnen Versicherten. DMP helfen, eine Fehlversorgung zu vermeiden und Gesamtbehandlungskosten zu senken, indem Komplikationen, unnötige Facharzttermine und Krankenhausaufenthalte vermieden werden.“

Für wen ist das DMP chronischer Rückenschmerz?

Das DMP ist für Patienten mit chronischen – das heißt länger als 12 Wochen andauernden – Schmerzen im Kreuzbereich des Rückens, deutlichen Aktivitätseinschränkungen und einem fortbestehenden Therapiebedarf. Liegen spezifische Ursachen für den Kreuzschmerz vor, beispielsweise Wirbelkörperfrakturen oder rheumatische Erkrankungen, ist ein Einschreiben in das DMP nicht möglich, da hier die Behandlung der ursächlichen Erkrankung im Vordergrund steht.

Die individuell angezeigten therapeutischen Maßnahmen werden im Arzt-Patienten-Gespräch geplant – Schmerzintensität und Aktivitätseinschränkung des Patienten sowie die im Behandlungsverlauf erzielten Erfolge sind hierbei zu berücksichtigen. Jeder Patient wird über die entscheidende, positive Rolle von körperlicher Aktivität aufgeklärt und zu einem körperlichen Training motiviert. Die DMP-Anforderungen beinhalten zudem grundsätzliche und wirkstoffbezogene Empfehlungen zur Schmerzmedikation. Eine Schmerzlinderung durch Medikamente kann erforderlich sein, um den Beginn der aktivierenden Maßnahmen zu unterstützen oder wenn – trotz durchgeführter nichtmedikamentöser Maßnahmen – eine schmerzbedingte Beeinträchtigung bestehen bleibt.

Wann treten die Aktualisierungen in Kraft?

Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit zur rechtlichen Prüfung vorgelegt. Nach Nichtbeanstandung tritt er in der Regel am ersten Tag des auf die Veröffentlichung im Bundesanzeiger folgenden Quartals in Kraft.