Cyberangriff auf die Praxis: BSI unterstützt bei Umsetzung der IT-Sicherheitsrichtlinie

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Was tun bei einem Cyberangriff auf die eigene Praxis? Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unterstützt Praxen dabei, aktuelle Anforderungen an die Cybersicherheit umzusetzen und dauerhaft zu verankern.

Sensible, digital erfasste Patientendaten stehen bei Cyberkriminellen hoch im Kurs. Dabei geraten nicht nur große Kliniken und Medizinische Versorgungszentren ins Visier, sondern auch kleine und mittelgroße Praxen. Wo Patientendaten elektronisch verarbeitet und ausgetauscht werden, können unbefugte Zugriffe, Datenverluste oder Ransomware-Attacken den Betrieb erheblich stören oder zum Stillstand bringen.

Cyberangriff auf die Praxis vorbeugen, Sicherheitsrichtlinie umsetzen

Mit einem umfassenden Informationsangebot unterstützt das BSI die Verantwortlichen und Mitarbeitenden in Arzt-, Zahnarzt- und Psychotherapiepraxen dabei, die Anforderungen der aktuellen IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 390 Sozialgesetzbuch V (SGB V) besser einzuordnen und IT-Sicherheit im Praxisalltag schrittweise zu etablieren. Die Sicherheitsrichtlinie ist seit Oktober 2025 für Arzt- sowie Psychotherapiepraxen und seit Januar 2026 für Zahnarztpraxen verbindlich.

Gemeinsam haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Zahnkassenärztliche Bundesvereinigung und das BSI die IT-Richtlinie weiterentwickelt. Dabei setzen sie neben einer strukturierten Einarbeitung neuer Mitarbeitender vor allem auf die Einhaltung der technischen Basissicherheit. Diese können Praxen durch Updates, Datensicherung, Zugriffsschutz, E-Mail-Sicherheit und die Prüfung von Cloud-Diensten gewährleisteten.

„Der Satz ‚Unsere Praxis ist zu klein, um Ziel von Hackern zu werden‘ ist leider ein gefährlicher Irrtum. Gerade haus- und allgemeinärztliche Praxen arbeiten mit hochsensiblen Gesundheitsdaten und sind deshalb attraktive Ziele. Umso wichtiger ist es, Mitarbeitende für typische Angriffsmuster zu sensibilisieren und IT-Sicherheit fest im Praxisalltag zu verankern“, ordnet Pascal Jeschke aus dem Referat für Gesundheits- und Finanzwesen des BSI, das Risiko eines Cyberangriffs auf die Praxis ein.

Konkrete Schritte für mehr IT-Sicherheit im Praxisalltag

Auf der Website stellt das BSI Materialien bereit, mit denen Praxisinhaberinnen und -inhaber sowie ihre Mitarbeitenden konkrete Schritte für mehr IT-Sicherheit im Praxisalltag umsetzen können, um einem Cyberangriff auf die eigene Praxis vorzubeugen. So schafft das BSI nach eigener Darstellung „eine zentrale Anlaufstelle für Praxen, die sich über die IT-Sicherheitsrichtlinie informieren möchten“.

Der Quick-Check IT-Sicherheit Praxen unterstützt bei der ersten Selbsteinschätzung der IT-Sicherheit in der Praxis. Typische Alltagssituationen, wie beispielsweise der Start neuer Mitarbeitender, der Einsatz externer Dienstleister oder verdächtige E-Mails im Postfach sensibilisieren dafür, wo Schutzmaßnahmen mit überschaubarem Aufwand umgesetzt werden können. Ein Umsetzungsfahrplan führt durch zentrale Schritte wie interne IT-Regeln, Personalprozesse und Schulungen. Eine IT-Notfallkarte ergänzt das Angebot für den Ernstfall.


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