G-BA bittet um Einschätzung zum PSA-Screening

PSA-Screening: Die Spiele sind eröffnet. Foto: jarun011 – Fotolia.com

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gibt bis zum 29. April sachverständigen Personen die Möglichkeit, sich zum Beratungsthema PSA-Screening zu äußern.

Der G-BA beschloss am 20. Dezember 2018, das Thema „Bewertung des Prostatakrebs-Screenings mittels Bestimmung des PSA“ zu beraten (wir berichteten). Vorab gibt er insbesondere Sachverständigen der medizinischen Wissenschaft und Praxis, Dachverbänden von Ärztegesellschaften, Spitzenverbänden der Selbsthilfegruppen und Patientenvertretungen sowie Medizinproduktherstellern und ihren Organisationen Gelegenheit, das Beratungsthema einzuschätzen. Dafür hat das Gremium einen Fragebogen bereitgestellt.

Die Einschätzungen sind laut G-BA in deutscher Sprache anhand des Fragebogens innerhalb bis zum 29. April 2019 möglichst in elektronischer Form an per E-Mail an [email protected] senden. Der Fragebogen sowie weitere Erläuterungen steht Sie auf der Internetseite des G-BA bereit: https://www.g-ba.de/beschluesse/3707/

(G-BA/ms)