G-BA will Krebsfrüherkennungsprogramme nach EU-Empfehlung weiterentwickeln12. Dezember 2022 Foto: Svea Pietschmann/G-BA Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die aktualisierte Empfehlung des Europäischen Rates zur Krebsfrüherkennung begrüßt und angekündigt, mehrere Krebsfrüherkennungsprogramme zu modifizieren. Beim Screnning auf Prostatakrebs mittels PSA-Test bleibt das Gremium skeptisch. „Unseren generellen Ansatz sehen wir bestätigt”, kommentierte Dr. Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied im G-BA und dort unter anderem zuständig für die Krebsfrüherkennungsuntersuchungen. “Die Angebote fußen auf einer strukturierten Bewertung der wissenschaftlichen Erkenntnisse. Sie sind selbstverständlich freiwillig und werden durch Versicherteninformationen begleitet, die neutral über Nutzen und Schaden aufklären.” Eine wissenschaftlich fundierte und gleichermaßen gut verständliche Information der Versicherten ist insbesondere beim Thema Krebsfrüherkennung sei wichtig. “Die häufig geäußerte Ansicht nach dem Motto ,viel hilft viel‘ ist hier nicht zielführend”, betonte Lelgemann. Sie stellte in Aussicht, die Untersuchungsprogramme in Deutschland schrittweise zu modifizieren, um für spezifische Zielgruppen und bestimmte Krebsarten die richtigen Angebote zu definieren: “Konkret berät der G-BA derzeit neue Altersgrenzen beim Brustkrebs-Screening und eine aktualisierte Versicherteninformation im Darmkrebs-Screening, die helfen soll, eine höhere Teilnahmerate zu erreichen. Daneben wurden bereits Beratungen zur Einführung von Leistungen zur Lungenkrebsfrüherkennung vorbereitet, ein entsprechender Nutzenbericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen liegt vor.” Voraussetzung für die Arbeit des G-BA sei jedoch eine Rechtsverordnung des Bundesumweltministeriums, in der die strahlenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen eines möglichen Einsatzes der Computertomographie geregelt werden. “Der G-BA teilt das vom Europäischen Rat ausgerufene Ziel, 90 Prozent der Versicherten, die für eine Früherkennungsuntersuchung auf Brust-, Gebärmutterhals- und Darmkrebs in Frage kommen, bis zum Jahr 2025 ein solches Angebot zu unterbreiten”, so Lelgemann weiter. “Ziel der organisierten Früherkennungsprogramme in Deutschland ist es, alle Anspruchsberechtigten über das Leistungsangebot zu informieren.“ Beim organisierten Brustkrebs-Screening ist der G-BA bereits einen Tag vor den EU-Empfehlungen aktiv geworden: Das Gremium hat den früher erteilten Auftrag an das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen konkretisiert, die Versicherteninformation zum Brustkrebs für erweiterte Altersstufen anzupassen. Zuerst wird es um die Anhebung der oberen Altersgrenze von derzeit 69 auf 74 Jahre gehen. In einem zweiten Schritt wird der G-BA die Anpassung der unteren Altersgrenze von derzeit 50 auf 45 Jahre prüfen. Auslöser für die Aufnahme der Beratungen im G-BA war eine Aktualisierung der europäischen Brustkrebsleitlinie im Jahr 2021 gewesen. Prostatakrebs-Früherkennung mit PSA plus MRT? Bei der Früherkennung von Prostatakrebs bleibt der G-BA jedoch skeptisch. Hier soll lediglich “perspektivisch geklärt werden”, inwieweit eine Erweiterung der Früherkennung möglich sei. Der Europäische Rat empfiehlt auf Basis vorläufiger Studienergebnisse ein schrittweises Vorgehen und weitere Forschungen zur Wirksamkeit und Durchführbarkeit eines organisierten Einladungsprogramms. Vorgeschlagen wird der Test auf das prostataspezifische Antigen (PSA) in Kombination mit einer zusätzlichen Magnetresonanztomographie (MRT). Derzeit umfasst die Früherkennungsuntersuchung, auf die in Deutschland alle Männer ab 45 Jahren Anspruch einmal pro Jahr Anspruch haben, lediglich eine Anamnese, die Inspektion der entsprechenden Hautareale, die digital-rektale Untersuchung und eine anschließende Beratung zum Untersuchungsbefund. Der G-BA sei in Bezug auf die alleinige Anwendung von PSA-Tests als Früherkennungsuntersuchung von gesunden Männern zu einem negativen Ergebnis gekommen, heißt es in einer Anlage zur aktuellen Pressemitteilung: “Das Schadenspotenzial – eine hohe Anzahl von falsch-positiven Ergebnissen und damit eine Überdiagnose – war höher zu gewichten als der Nutzen. Als einzelne Früherkennungsuntersuchung konnte der PSA-Test daher nicht aufgenommen werden.” Künftig werde zu prüfen sein, inwieweit die Kombination aus PSA-Test und weiteren diagnostischen Verfahren die Früherkennung des Prostatakarzinoms verbessern kann. (ms)
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