Heinrich: “Gängelungsgesetz TSVG unbedingt nachbessern”13. Dezember 2018 Als „unsäglichen Eingriff in die Kernkompetenz der ärztlichen Selbstverwaltung” kritisiert Dirk Heinrich die Ausweitung der Mindestsprechstundenzeit, wie sie im TSVG vorgesehen ist. (Foto: Lopata/axentis) Vor der ersten Lesung des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) am morgigen Freitag fordert der Bundesvorsitzende des NAV-Virchow-Bundes, den Gesetzentwurf an einigen Stellen dringend zu überarbeiten. „Die Ausweitung der Sprechstundenzeiten von 20 auf 25 Stunden pro Woche ist ein unsäglicher Eingriff in die Kernkompetenz der ärztlichen Selbstverwaltung“, kritisiert Dr. Dirk Heinrich. Die geplante Intervention sei nicht zielführend, da sie an schätzungsweise drei Prozent der niedergelassenen Ärzte adressiert sei. Diese arbeiten entweder in patientenfernen Fächern oder seien in Praxisformen mit reduzierter Sprechstundenzeit tätig, so der Bundesvorsitzende. Zudem zerstöre der gesetzgeberische Eingriff die Vertragsfreiheit der Bundesmantelvertragsparteien. „Solche Detailregelungen zeugen von großem Misstrauen der Politik gegenüber der Ärzteschaft.“ Kritik übt Heinrich auch an den offenen Sprechstunden, die laut Gesetzentwurf verpflichtend eingeführt werden sollen. „Ich finde offene Sprechstunden gut – solange sie freiwillig angeboten werden. Die Gängelung durch die Politik widerspricht jedoch allem, was ich mit einem freien Beruf und freier Praxisführung verbinde“, so Heinrich. Unter diesem Gesichtspunkt sei auch die Streichung des Überweisungsvorbehaltes für die offene Sprechstunde zwingend, denn nach den derzeitigen Plänen erhalten grundversorgende Fachärzte nur dann einen Zuschlag von 15 Prozent auf die Grundpauschale, wenn Patienten mit Hausarztüberweisung in die offene Sprechstunde kommen. „Abgesehen davon, dass uns niedergelassenen Ärzten immer mehr Bürokratie aufgebürdet wird, sind die 15 Prozent nicht kostendeckend, denn der administrative und personelle Aufwand ist sehr hoch. Außerdem wird sie nicht in allen Regionen ankommen“, bemängelt Heinrich. Er spricht sich dafür aus, die Incentivierung auf 50 Prozent zu erhöhen, damit zumindest etwas Geld bei den Ärzten und ihren Beschäftigten hängen bleibt. „Ein positives Anreizsystem verbunden mit Freiwilligkeit wäre für das Gesundheitswesen, das heute schon unter zu vielen dirigistischen Eingriffen leidet, sicherlich förderlicher als jede staatliche Intervention. In seiner jetzigen Form darf das TSVG den Bundestag nicht passieren“, fordert der Bundesvorsitzende des NAV-Virchow-Bundes.
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