Geflügelpest in Moltenow – 29.000 Puten getötet

Ausbruch der Geflügelpest in einem Puten-Betrieb
Ausbruch der Geflügelpest in einem Puten-Betrieb (Symbolbild) Foto: © ccke – stock.adobe.com

Immer wieder gibt es vereinzelt Geflügelpest-Ausbrüche in MV. Diesmal traf es einen Betrieb in Moltenow. Auch in Sachsen hat es einen Ausbruch der Tierseuche gegeben. Dort greifen nun ebenfalls strenge Regeln.

Nach einem Geflügelpest-Ausbruch im Westen des Landkreises Rostock sind rund 29.000 Puten getötet worden. Betroffen ist ein Betrieb im Ortsteil Moltenow der Gemeinde Jürgenshagen, wie der Landkreis Rostock mitteilte. Um den Betrieb gilt nun eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern.

Zudem gilt eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern, die auch Ortschaften im benachbarten Landkreis Nordwestmecklenburg umfasst.

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Rostock riet allen Geflügelhaltern dringend dazu, Fütterung und Tränken nur im Stall vorzunehmen – unabhängig davon, ob sie in einer der betroffenen Ortschaften in den Zonen wohnten.

Mitte Dezember hatte das Agrarministerium mitgeteilt, dass der Geflügelpestwelle in Mecklenburg-Vorpommern seit 1. September rund 280.000 Tiere zum Opfer fielen. Die Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt, ist eine bei vielen Vogel- und Geflügelarten häufig tödlich verlaufende Infektionskrankheit.

Sachsen

Stallpflicht, Verbot von Geflügelmärkten: Im Kreis Bautzen greifen nach der Geflügelpest im Kreis Görlitz jetzt strenge Regeln. Darum müssen Tierhalter in Weißenberg und Malschwitz ab sofort einige Dinge beachten.

Nach einem Ausbruch der Geflügelpest in Ostsachen hat nun auch der Landkreis Bautzen Schutzvorkehrungen getroffen. In der Stadt Weißenberg mit den dazugehörigen Ortsteilen und der Gemeinde Malschwitz gelte eine sofortige Stallpflicht für Geflügel, teilte das Landratsamt in Bautzen mit.

Spätestens ab diesem Donnerstag müssen demnach Tierhalter, die Geflügel wie Hühner, Enten, Gänse oder Puten in den betroffenen Gebieten halten, ihre Tiere in geschlossenen Ställen oder unter geeigneten Schutzvorrichtungen halten. Ziel der Maßnahme sei es, jeden direkten oder indirekten Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu verhindern.

Für Geflügelhalter außerhalb der betroffenen Gebiete werde dringend geraten, diese auch in den Ställen zu halten, hieß es. Zugleich gelte ab Donnerstag ein landkreisweites Verbot von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten und ähnlichen Veranstaltungen.

Ende vergangener Woche war im benachbarten Landkreis Görlitz der Ausbruch der Geflügelpest amtlich bestätigt worden.