Gesetzliche Unfallversicherung begrüßt Einigung auf Eckpunkte der Krankenhausreform13. Juli 2023 Edlyn Höller, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der DGUV (Foto: Jan Röhl / DGUV) Die Gesetzliche Unfallversicherung sieht in den Qualitätskriterien für die Versorgung Unfallverletzter eine mögliche Blaupause für entsprechende Leistungsgruppen. Zur Einigung von Bund und Ländern auf Eckpunkte für die Krankenhausreform hat die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Spitzenverbandes der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), Dr. Edlyn Höller, erklärt: „Die Reform der stationären Versorgung bietet die Chance, eine qualitativ hochwertige und sichere Versorgung für die Menschen im Land zu gewährleisten. Vor diesem Hintergrund begrüßt die gesetzliche Unfallversicherung die Einigung von Bund und Ländern auf gemeinsame Eckpunkte für die Krankenhausreform.” Auch die Verständigung von Bund und Ländern, den Katalog der geplanten Leistungsgruppen um fünf Leistungsgruppen zu erweitern, darunter Notfallmedizin und spezielle Traumatologie, habe für diesen Zweig der Sozialversicherung besondere Bedeutung, „denn sie berührt eine Kernaufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung: die Versorgung der Opfer von Arbeits-, Schul- und Wegeunfällen”. „Die besondere und umfassende Erfahrung der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen in der Versorgung von Unfallverletzten kann bei der Ausgestaltung der genannten Leistungsgruppen helfen. Davon bin ich überzeugt”, so Höller weiter. „Die gesetzliche Unfallversicherung hat in den vergangenen Jahrzehnten unter Rückgriff auf die Traumanetzwerke der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie Qualitätskriterien entwickelt, die für unterschiedliche Verletzungsarten die technischen und personellen Voraussetzungen für eine optimale Behandlung beschreiben. Mithilfe dieser Qualitätskriterien haben wir das Netzwerk der Kliniken, die unsere Versicherten behandeln dürfen, so strukturiert, dass Versicherte in dem Krankenhaus behandelt werden, das für die Behandlung am besten geeignet ist. Diese Qualitätskriterien entwickeln wir fortlaufend weiter – die letzte Anpassung ist erst wenige Tage alt”, berichtet Höller und bietet an, diese Erfahrung in die Gestaltung der jeweiligen Leistungsgruppen einzubringen.
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