GKV-Gesetz: Fachgesellschaften warnen vor Rückschritten bei der Früherkennung von chronischen Nierenkrankheiten22. April 2026 Foto: © motortion/stock.adobe.com Die Deutsche Gesellschaft für Nephrologie (DGfN) und die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) sprechen sich für ein gezieltes, systematisches Screening zur Früherkennung von chronischen Nierenkrankheiten (CKD) bei Risikopatientinnen und -patienten aus. Anlass ist der Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) für ein GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Er sieht im Rahmen eines Sparpakets vor, Leistungen stärker auf ihren Nutzen zu prüfen und stellt unter anderem die Urinuntersuchung im Gesundheits-Check-up infrage. Am 29. April soll sich das Bundeskabinett mit dem Entwurf befassen. „Die CKD wird leider oft erst spät diagnostiziert – dann sind die Behandlungsmöglichkeiten jedoch begrenzt und Schäden lassen sich nicht mehr rückgängig machen“, erklärt Prof. Martin Kuhlmann, Präsident der DGfN. DGfN und DDG sprechen sich daher für ein gezieltes, evidenzbasiertes Screening insbesondere bei Risikogruppen aus, wie es auch internationale Leitlinien empfehlen. Dies sollte die Bestimmung der Albumin-Kreatinin-Ratio im Urin (UACR) in Kombination mit der geschätzten glomerulären Filtrationsrate im Blut (eGFR) enthalten. „Menschen mit Diabetes haben ein besonders hohes Risiko für eine CKD. Eine konsequente Früherkennung ermöglicht es, Komplikationen zu vermeiden und den Krankheitsverlauf frühzeitig positiv zu beeinflussen“, fügt Prof. Baptist Gallwitz, Sprecher der DDG, hinzu. Kritik an pauschaler Bewertung von Urinuntersuchungen Die Fachgesellschaften warnen, dass eine pauschale Infragestellung von Urinuntersuchungen zentrale Möglichkeiten der Früherkennung gefährdet. Die Finanzkommission Gesundheit kritisiert in ihrem Bericht vom 30.03.2026 nicht die Urinuntersuchung an sich als ungeeignete Früherkennungsmaßnahme, sondern ausdrücklich die anlasslose Anwendung eines unspezifischen Harnstreifentests auf Eiweiß, Glucose, Erythrozyten, Leukozyten und Nitrit. „Dieser Unterschied ist zentral und muss in der Gesetzesbegründung korrekt dargestellt werden“, betont Kuhlmann. Die DGfN weist nach eigenen Angaben seit Jahren darauf hin, dass die bislang im Check-up oft eingesetzten Teststicks wenig sensitiv seien und daher eine CKD häufig nicht zuverlässig erkennen würden. Entscheidend für eine wirksame Früherkennung sei die Kombination aus UACR und eGFR. „Beide Verfahren sind evidenzbasiert, praxistauglich und können auch durch geschulte, nicht-ärztliche Gesundheitsfachkräfte durchgeführt werden“, so Kuhlmann. Prävention stärken statt Leistungen kürzen DGfN und DDG unterstützen grundsätzlich das Ziel, die GKV-Finanzen zu stabilisieren. Gleichzeitig mahnen sie an, dass Einsparmaßnahmen nicht zulasten einer evidenzbasierten und bedarfsgerechten Versorgung gehen dürfen. Ein strukturiertes, risikobasiertes Screening auf CKD sei medizinisch notwendig, wirtschaftlich sinnvoll und ein wichtiger Baustein für eine nachhaltige Stabilisierung des Gesundheitssystems. „Gerade durch Prävention und Früherkennung lassen sich langfristig Leistungen einsparen“, so Kuhlmann. Er betont: „Ein solidarisches Gesundheitssystem muss seine Leistungen letztlich am medizinisch erforderlichen Versorgungsbedarf der Bevölkerung ausrichten. Dabei darf es nicht primär um kurzfristige Einsparziele gehen.“
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