Glaukom und Autofahren – Wann sind die Grenzen des Zulässigen erreicht?13. März 2026 Keynote-Lecturer Ulrich Schiefer mit Norbert Pfeiffer (v. l.). Foto: Sandy Schulz/Biermann Medizin Wann darf mein Patient mit einem Glaukom nicht mehr Auto fahren? Eine scheinbar einfache Frage, aber wenn sie fachlich genau beantwortet werden soll, ergibt sich eine Vielzahl weiterer Fragen. Diesen ging Prof. Ulrich Schiefer in seiner Keynote nach und zeigte Antworten auf. In seinem Vortrag informierte Schiefer die Zuhörer über gesetzliche Vorgaben und Empfehlungen der ophthalmologischen Fachgesellschaften zur Fahreignungsbegutachtung von Glaukompatienten. Ebenso verwies er auf die dafür erforderlichen augenärztlichen Untersuchungen. Als besonders relevante Aspekte ging er auf diese Themenfelder ein: Sehschärfe und Kontrastempfindlichkeit, Gesichtsfeld sowie Fehlangaben des Patienten oder Fehldokumentation durch den Untersucher aufgrund von Kommunikationsproblemen – gemäß dem Motto: „Ich höre was, was Du nicht sagst“. Visusbestimmung und Kontrast Zur Visusbestimmung empfahl Schiefer den Freiburg-Visual-Acuity-and-Contrast-Test (FrACT). Dieser Test könne einen systematischen Fehler in der Vorgehensweise mit dem Acht-Positionen-Landolt-Ring vermeiden und sei standardisiert. Dies helfe, unter anderem Missverständnisse bei Rechts-links-Angaben zur Lückenposition im Landolt-Ring auszuschließen. Kritisch betrachtete Schiefer, dass die Visusbestimmung nach aktuellem Stand mit Hochkontrastsehzeichen unter photopischen Bedingungen stattfinde. Das, so meinte er, sei ein „falsches Kriterium“. Besser wäre die Untersuchung der Niedrigkontrastsehschärfe unter mesopischen Bedingungen, appellierte er an die Fachgesellschaften. Automatisierte kinetische Perimetrie Für die Gesichtsfeldprüfung (binokular) hielt Schiefer ein weitgehend automatisiertes Untersuchungsverfahren mit bewegten Messmarken für sinnvoll. In den Ablauf der Supervised Automated Kinetic Perimetry (SAKP), könne der Untersucher jederzeit eingreifen, trage dieser doch immer die letzte Verantwortung. Zugleich aber biete die SAKP eine untersucherunabhängige Prüfung und vermeide so mögliche Probleme der Goldmann-Perimetrie. Des Weiteren machte er auf altersbezogene Komorbiditäten aufmerksam. Begutachtende Ophthalmologen sollten bei höherem Alter ihrer Patienten beispielsweise auf Schlaganfälle, kognitive Einschränkungen oder Demenz achten. Hoffnung autonomes Fahren Die Zahl der Hochbetagten, die dennoch aktiv und vor allem mobil bleiben wolle, steige künftig stark an, verwies Schiefer auf die Alterung der Gesellschaft. Viele von diesen alten Menschen entwickelten jedoch gleichzeitig ein Glaukom und so stelle sich die Frage nach deren Fahreignung. Aber: Nicht der begutachtende Augenarzt treffe die Entscheidung über die Fahreignung, betonte Schiefer, das mache die Behörde. Der Arzt erhebe hierzu nur die Daten.Hoffnung für den Erhalt der Mobilität vieler älterer Menschen trotz Glaukoms setzt Schiefer auf die Weiterentwicklung des autonomen Fahrens. Hier, so schätzte er, könnte es bereits zum Ende dieses Jahrzehnts eine deutliche Fortentwicklung geben. (dk/BIERMANN) Anm. d. Red.: Ein ausführlicher Fachbeitrag von Ulrich Schiefer zum Thema der Keynote ist in unserer Kongressausgabe 1 nachzulesen.
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