Gleichstellungsgesetz für Behinderte – DBSV: Gut gemeint, aber misslungen3. Dezember 2025 © MQ-Illustrations – stock.adobe.com Deutliche Nachbesserungen am Entwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) fordert der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) anlässlich des Welttages der Menschen mit Behinderungen. „Die gute Absicht, das Benachteiligungsverbot endlich auf die Privatwirtschaft auszuweiten, ist völlig misslungen“, kommentiert DBSV-Geschäftsführer Andreas Bethke den aktuell veröffentlichten Entwurf des BGG. „Der Alltag behinderter Menschen wird sich durch die neuen Regelungen nicht verbessern. Es drohen sogar Verschlechterungen.“ Kritikpunkte des DBSV Problematisch ist aus Sicht des Verbandes unter anderem, dass die Pflicht zur Bereitstellung angemessener Vorkehrungen, die der Überwindung noch bestehender Barrieren dienen sollen, zwar theoretisch eingeführt, praktisch aber für die meisten Fälle ausgeschlossen wird, dass das Benachteiligungsverbot durch jeden sachlichen Grund einschränkbar sein soll, dass Schadenersatzansprüche wegen erlittener Benachteiligungen ausgeschlossen werden und dass ein effektiver Rechtsschutz zur Beseitigung von gesetzlich verbotenen Barrieren fehlt. Benachteiligungen abbauen „Das ist mit Blick auf eine älter werdende Gesellschaft, die zunehmend auf Barrierefreiheit angewiesen ist, völlig rückwärtsgewandt und wirtschaftsschädigend“, meint Bethke. Abgesehen davon werde mit einer solchen Haltung das Recht auf Teilhabe behinderter Menschen missachtet. Und auch der dringend notwendige gesellschaftliche Zusammenhalt werde so nicht gefördert. „Was wir stattdessen brauchen, ist ein Gesetz, das Barrierefreiheit voranbringt und damit echte Verbesserungen für den Alltag von Menschen mit Behinderung enthält“, fordert der DBSV-Geschäftsführer Der DBSV kündigt an, dass er seine Stellungnahme zum Referentenentwurf am 8. Dezember einreichen und auf seiner Webseite veröffentlichen werde. Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen: Die Vereinten Nationen haben den 3. Dezember zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen erklärt. An diesem Tag finden überall auf der Welt Aktionen und Veranstaltungen statt, die das Bewusstsein für die Belange von Menschen mit Behinderungen schärfen sollen.
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