Glioblastom: Tumortherapiefelder werden Kassenleistung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Behandlung mit TTFields gegen das Glioblastom in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen. (Foto: ©Kateryna_Kon – stock.adobe.com)

PatientInnen mit einem neu diagnostizierten Glioblastom können zukünftig auch mit Tumortherapiefeldern (TTF) zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung behandelt werden. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entschieden.

Bei der TTF-​Behandlung handelt es sich um eine neue, auf Elektrostimulation basierende Methode zur Hemmung des Tumorwachstums. Im Nutzenbewertungsverfahren wurde festgestellt, dass die Betroffenen durchschnittlich fast fünf Monate länger leben, wenn zusätzlich zur Standardtherapie auch TTF angewendet werden.

„Nachdem wir Kenntnis von den sehr positiven Ergebnissen zum Einsatz von Tumortherapiefeldern beim Glioblastom hatten, haben wir eine Studienauswertung in einem beschleunigten Verfahren veranlasst. Erfreulicherweise bestätigte die wissenschaftliche Analyse unsere Erwartungen, sodass wir heute die Verordnungsfähigkeit dieser neuen Methode beschließen konnten. Den Patientinnen und Patienten, die an dieser schweren Erkrankung leiden, steht damit eine zusätzliche Behandlung zur Verfügung, die das Fortschreiten des Krankheitsverlaufs deutlich verlangsamen kann“, betonte Dr. Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Methodenbewertung.

Bei der zusätzlichen Behandlung eines neu diagnostizierten Glioblastoms mit TTF werden lokal elektrische Wechselspannungsfelder über die Kopfhaut auf die Tumorzellen übertragen. Ziel ist es, das Wachstum des Tumors zu hemmen. Die Elektrostimulation erfolgt über Elektroden, die auf der rasierten Kopfhaut in individueller Ausrichtung platziert werden; der Strom wird in einem kleinen tragbaren Generator erzeugt.

Die TTF-​Behandlung kann zukünftig bei PatientInnen mit einem neu diagnostizierten Glioblastom angewendet werden, wenn nach einer möglichst vollständigen Entfernung oder nach Biopsie des Tumors und nach Abschluss einer Radiochemotherapie keine frühe Krankheitsprogression nachweisbar ist. Die TTF-​Behandlung wird dann in der sich anschließenden Erhaltungsphase zusätzlich zur weiteren Standardtherapie eingesetzt. Die Standardtherapie umfasst eine adjuvante Chemotherapie beziehungsweise nach Auftreten eines ersten Rezidivs eine Rezidivtherapie. Bei der Rezidivtherapie kommen eine Re-​Operation, eine Chemotherapie, eine erneute Strahlentherapie oder eine Kombination dieser Optionen in Betracht. Die TTF-​Behandlung kann bis zum zweiten Rezidiv angewendet werden.

Qualitätssichernde Maßnahmen

Zum Einsatz von TTF im Rahmen eines Gesamtbehandlungskonzeptes legte der G-BA fest, dass die Indikationsstellung durch die verordnenden FachärztInnen auf der Empfehlung einer interdisziplinären Tumorkonferenz beruhen muss und dass im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Verlaufskontrollen unter anderem die Anwendung und die Verträglichkeit der TTF besprochen werden sollen.

Da die Behandlung mit TTF kontinuierlich in der häuslichen Umgebung erfolgt, müssen die PatientInnen und gegebenenfalls weitere Hilfspersonen zum korrekten Umgang mit dem Gerät geschult werden. Um einen möglichst guten Therapieerfolg zu erzielen, sollen die TTF von den PatientInnen und Patienten täglich mindestens 18 Stunden angewendet werden.