Hautkranke erleben aufgrund veralteter Badeordnungen Diskriminierung beim Schwimmbadbesuch11. Juli 2019 Foto: © yanlev – Adobe Stock Sommerzeit, Badezeit. Aber längst nicht für alle. Aus Angst vor Ausgrenzung meiden Menschen mit Psoriasis öffentliche Bäder oder Badeseen. Zu Recht? Manche Badeordnung jedenfalls klingt wenig einladend für die Betroffenen. Die Aufklärungskampagne “Bitte berühren” macht mobil gegen die Diskriminierung von Hautkranken. In manchen Bädern besteht ein pauschales “Einlassverbot” für “Personen mit Hautkrankheiten” oder Schuppen. Andernorts bleiben all jene ausgeschlossen, die an “unästhetischen Hautausschlägen” oder “Ekel erregenden Krankheiten” leiden. Sie stehen damit in einer Reihe mit Besuchern unter Alkohol-, Medikamenten- oder Drogeneinfluss. Dabei sind diese Bestimmungen längst überholt. Schon 2005 setzte der Deutsche Psoriasis Bund e.V. (DPB) in der Musterbadeordung der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e.V. eine diskriminierungsfreie Klarstellung durch. §2 sah ein Badeverbot für Badegäste vor, “die (…) an Hautveränderungen leiden, bei denen sich z.B. Schuppen oder Schorf ablösen und in das Wasser übergehen”. Das zielte explizit gegen Menschen, die an einer entzündlichen Hauterkrankung wie Schuppenflechte oder Neurodermitis leiden. Betroffen waren von dieser überholten Bestimmung mehr als 5 Millionen Bundesbürger. Heute soll nach der Musterbadeordnung dieser Ausschluss ausdrücklich nur für Besucher gelten, “die an einer meldepflichtigen, übertragbaren Krankheit oder offenen Wunden leiden”. Fakt ist: eine Psoriasis oder eine Neurodermitis ist nicht ansteckend, wie Dr. Ralph von Kiedrowski vom Berufsverband der Deutschen Dermatologen erklärt. “Die entzündlichen Hautstellen und Schuppen stellen keinerlei gesundheitliche Gefährdung für andere dar und sind daher kein legitimer Grund, jemanden des Bades zu verweisen.” “Begriffe wie ‘Ekel’ und ‘unästhetisch’ sind rein subjektiv. Sie signalisieren: hier ist viel Emotion und Irrationalität mit im Spiel. Dem darf die öffentliche Ordnung – und sei es nur die Badeordnung – keinen Vorschub leisten”, findet Holger Schmitt. Der Bürgermeister von Rimbach, selbst von Psoriasis betroffen, weiß wovon er spricht. “Das ist eine glatte Diskriminierung, verletzt elementare Grundrechte und geht überhaupt nicht.” Ursula Kaltenbacher leidet seit Jahrzehnten an Neurodermitis, einem chronischen, aber nicht ansteckenden Hautekzem. Neugierige oder ablehnende Blicke in der Öffentlichkeit hat sie über die Jahre vielfach erlebt, aber gelernt damit umzugehen. Gegen einen pauschalen Ausschluss von Hautkranken in ihrer Stadt Neu-Ulm mittels Badeordnung hat sie sich mit zahlreichen Briefen – an die Kommunalverwaltung, den Bürgermeister, die Antidiskriminierungsstelle des Bundes – mit allen Mitteln gewehrt. Immerhin erhielt sie die Zusicherung, weiter ins Bad zu dürfen, da ihre Neurodermitis keine Ansteckungsgefahr darstelle. Die als diskriminierend empfundene Neufassung der städtischen Badeordnung aber wurde nicht geändert. Bei ihrer Online-Recherche fand die Neu-Ulmerin per “googlen” in kurzer Zeit 111 Badeordnungen, die eine öffentliche Diskriminierung Hautkranker darstellen: 23 aus Baden-Württemberg, 21 aus Bayern, 19 aus Niedersachsen, 13 aus Nordrhein-Westfalen. Nur die Bundesländer Hamburg, Berlin und Bremen erscheinen in ihrer Tabelle mit null Einträgen. Die Wirkung bleibt nicht aus, wie Betroffene immer wieder berichten. Sie trauen sich erst gar nicht mehr in ein öffentliches Bad und bleiben weg. Uschi Kaltenbacher geht immer noch gerne Schwimmen, aber die Freude am Nass ist schwer belastet: “Ich selber war als Kind in einem Bad, in dem das Schild hing: ‘Menschen mit Ekzemen und anderen ekelerregenden Erkrankungen dürfen das Bad nicht besuchen’. Dieser Satz klebt seit Jahrzehnten zäh an mir und ist nicht förderlich für ein gutes Selbstwertgefühl.” “Unglückliche oder gar diskriminierende Formulierungen, wie wir sie noch in etlichen Badeordnungen finden, rufen bei hauterkrankten Menschen eine starke Verunsicherung hervor und setzen sie der ganz realen Sorge aus, dass sie am Eingang abgewiesen werden”, so Marius Grosser vom Deutschen Psoriasis Bund e.V. (DPB). Sein Verband ermutigt Betroffene, die Betreiber von Schwimmbädern, Badeseen und Wellnesseinrichtungen auf diskriminierende Bestimmungen anzusprechen und auf Abhilfe zu dringen. Facebook greift Fälle von Diskriminierung auf “Bitte berühren” – die Aufklärungskampagne des Aktionsbündnisses “Gemeinsam gegen Schuppenflechte” – hat sich den diskriminierungsfreien Zugang zu öffentlichen Bädern und Einrichtungen auf ihre Fahnen geschrieben. Auf Facebook hat “Bitte berühren” ein eigenes Forum geschaffen, auf dem Diskriminierung im Schwimmbad öffentlich gemacht werden kann. Der Initiative “Gemeinsam aktiv gegen Schuppenflechte gehören neben dem Berufsverband der Deutschen Dermatologen die Deutsche Dermatologische Gesellschaft, das Competenzzentrum für Versorgungsforschung in der Dermatologie (CVderm), die regionalen Psoriasisnetze (PsoNet) und der Deutsche Psoriasis Bund e.V. (DPB) an. Unterstützt wird “Gemeinsam aktiv gegen Schuppenflechte” darüber hinaus von: AbbVie Deutschland GmbH & Co. KG, Almirall Hermal GmbH, Celgene GmbH, Janssen-Cilag GmbH, LEO Pharma GmbH, Lilly Deutschland GmbH, Novartis Pharma GmbH und Pfizer Deutschland GmbH.
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