Heilmittel-Report 2026: Steigende Kosten, wenig Wissen über Versorgungsqualität

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Laut Heilmittel-Report 2026 steigen die Kosten, aber zur Versorgungsqualität ist wenig bekannt. Ein starker Anstieg der Behandlungen – und damit der Kosten – ist seit Einführung der Blankoverordnung zu verzeichnen. Ob das Patienten nutzt, bleibt unklar.

Laut Heilmittel-Report 2026 des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) haben die Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) im Jahr 2024 knapp 13,3 Milliarden Euro für Heilmittel-Therapien ausgegeben. Damit haben sich die Ausgaben innerhalb von zehn Jahren mehr als verdoppelt (2015: 6,1 Milliarden Euro). Ende 2025 lagen die GKV-Ausgaben bereits bei 14,7 Milliarden Euro. Sie sind damit im vergangenen Jahr erneut um 10,4 Prozent gestiegen.

Ein Blick in die aktuelle Ausgaben-Statistik der AOK zeigt, dass sich dieser Trend mit einer Steigerungsrate von 8,7 Prozent im ersten Quartal 2026 fortsetzt. Der Bereich der Heilmittel hat damit auch im Vergleich zu anderen Leistungsbereichen eine besonders hohe Ausgabendynamik. Verantwortlich für die Ausgabensteigerungen ist unter anderem eine bundesweite Angleichung des Vergütungsniveaus für die Leistungserbringer im Jahr 2019. Dazu kommt die Entkopplung der Vergütung von der Entwicklung der Grundlohnsumme in den Folgejahren.

Zwei Drittel des Heilmittel-Umsatzes entfielen auf Physiotherapien

Mit 69,7 Prozent entfielen im Jahr 2024 laut Heilmittel-Report mehr als zwei Drittel des Heilmittel-Umsatzes der GKV auf Physiotherapien. Auch bei den abgerechneten Verordnungen hat die Physiotherapie mit 82,4 Prozent den höchsten Anteil. Sie ist vor allem für ältere Versicherte relevant, während bei den Kindern bis 14 Jahren vorrangig die Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie sowie Ergotherapie abgerechnet werden.

„Zum Kostenanstieg im Heilmittelbereich beigetragen hat auch eine Ausweitung der Möglichkeit zu langfristigen Heilmitteltherapien“, berichtet Helmut Schröder, WIdO-Geschäftsführer und Mitherausgeber des Heilmittel-Reports. So hat sich die Zahl der Verordnungen des langfristigen Heilmittelbedarfs seit der Einführung 2017 bis zum Jahr 2025 fast verfünffacht – von 56 auf 249 Verordnungen je 1000 bei der AOK versicherte Heilmittelpatienten.

Auch beim Besonderen Versorgungsbedarf für Menschen mit schwerwiegenden oder langfristigen Erkrankungen gab es zwischen 2017 und 2025 einen Anstieg von 243 auf 704 Verordnungen je 1.000 AOK-versicherte Heilmittelpatienten. Diese Gruppe benötigt Heilmittel in der Regel für einen begrenzten Zeitraum sehr intensiv. Die Kosten für den langfristigen Heilmittelbedarf und den besonderen Versorgungbedarf haben sich im Jahr 2025 auf insgesamt 2,6 Milliarden Euro aufsummiert. Damit entfielen 50 Prozent der Heilmittelkosten der AOK auf diese Verordnungsformen.

Blankoverordnungen verursachen höhere Kosten bei noch unklarem Nutzen

Zuletzt sorgte die Einführung der Blankoverordnung im Jahr 2024 für einen Anstieg der Kosten bei manchen Indikationen. Sie kann für bestimmte Diagnosen im Bereich der Ergotherapie und für die Physiotherapie bei Erkrankungen im Bereich des Schultergelenks ausgestellt werden. Nach der ärztlichen Diagnose können die Therapeuten dann eigenverantwortlich über das Heilmittel, die Behandlungsfrequenz und die Menge der Behandlungen entscheiden.

Für den Heilmittel-Report haben die Autoren aktuelle Daten zu Blankoverordnungen im Bereich Physiotherapie näher analysiert. Demnach machten die Blankoverordnungen im vergangenen Jahr zwar nur 2,4 Prozent aller Physiotherapie-Verordnungen mit einem Umsatzanteil von 4,5 Prozent aus. Allerdings ist im vierten Quartal 2025 bereits jede zweite Physiotherapie-Verordnung im Diagnosebereich der Schulterbeschwerden als Blankoverordnung ausgestellt worden. Diese kosteten im vierten Quartal 2025 durchschnittlich 714 Euro je Verordnung. Dagegen schlugen ärztliche Regelverordnungen im Schnitt nur mit 214 Euro zu Buche. „Das ist vor allem dadurch zu erklären, dass sowohl die Behandlungsdauer als auch die Frequenz der Behandlungen bei Blankoverordnungen höher lagen als bei den ärztlichen Regelverordnungen“, erläutert Schröder.

Report zeigt Ansätze für Verbesserung der Versorgungsqualität

In insgesamt 23 Kapiteln beleuchtet der Heilmittel-Report schwerpunktmäßig Ansätze zur Messung und Verbesserung von Qualität im Heilmittelbereich. Ein wichtiger Faktor zur Verbesserung der Qualität ist laut den Autoren die Qualität der Ausbildung. „In 82 Prozent der europäischen Länder ist als Mindestqualifikation für Therapeutinnen und Therapeuten ein Bachelor-Abschluss erforderlich, in 13 Prozent ein Masterabschluss“, so Schröder.

Deutschland sei aktuell das einzige Land in Europa, in dem eine Berufsausbildung für Physiotherapeuten noch ausreicht. Die Zusammenarbeit zwischen fachschulisch und akademisch ausgebildeten Physiotherapeuten mit einer Differenzierung innerhalb des Berufes und einer Aufteilung der Verantwortlichkeiten könne Schröders Einschätzung nach auch für Deutschland sinnvoll sein. In anderen Ländern ist das bereits Praxis.

Routinedaten zur Qualitätsmessung nutzen – Beispiel Rückenschmerzen

Auch die bei den Krankenkassen ohnehin vorliegenden Abrechnungsdaten könnten zur Messung und Verbesserung der Versorgungsqualität im Heilmittelbereich genutzt werden, betonte Schröder. Einen ersten Ansatz gebe es im Rahmen des Qualitätsindikatorensystems für die ambulante Versorgung (QISA) von AOK und dem Göttinger aQua-Institut. Hier werde der Anteil der Patienten mit anhaltenden Rückenschmerzen und mindestens vier Wochen Arbeitsunfähigkeit ausgewertet, bei denen Physiotherapie verschrieben werde. Diese Vorgehen entspricht auch den nationalen Versorgungsleitlinien.

Allerdings werden laut der Auswertung nur knapp die Hälfte der betroffenen AOK-Versicherten mit Rückenschmerzen so versorgt. Die Ergebnisse würden den am Projekt beteiligten Arztpraxen zurückgespiegelt, so Schröder. Das soll mehr Transparenz schaffen und die Versorgung zu verbessern. „Solche Routinedaten-Auswertungen könnten in Zukunft mehr Licht in die Qualität der Heilmittelversorgung bringen“, hofft Schröder.