Herzschrittmacher: Taktgeber für´s Herz wird 65 Jahre alt25. September 2023 Foto: ©ink drop – stock.adobe.com Herzschrittmacher haben die Herzmedizin und die Therapie von Herzrhythmusstörungen revolutioniert. Nun wird der kleine, künstliche Taktgeber des Herzens 65 Jahre alt. Am 8. Oktober 1958, implantierte der schwedischen Herzchirurg Åke Senning den ersten Herzschrittmacher (HSM) zur Behandlung eines jungen Patienten, der aufgrund einer zu langsamen Herzschlagfolge mehrmals täglich ohnmächtig wurde. Heute sind die Herzschrittmacheraggregate etwa so groß wie eine Armbanduhr, wiegen ca. 25 Gramm und können mit einer kurzen lokalen Betäubung eingebaut werden. „Die Implantation eines Herzschrittmachersystems dauert in Abhängigkeit von der benötigten Funktion und Zahl der eingesetzten Elektroden ca. 30 bis 60 Minuten und gehört zu den herzmedizinischen Routineeingriffen“, erläutertProf. Volkmar Falk, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie (DGTHG), angesichts des Jubiläums. In Deutschland wurden im Jahr 2021 laut des Deutschen Herzberichtes, vorgestellt am 21. September 2023 in Berlin, 73.353 Herzschrittmacherssyteme neu eingesetzt und 15.223 Aggregate ausgetauscht. In Abhängigkeit von der Beanspruchung des Herzschrittmachers muss im Durchschnitt alle neun Jahre das Aggregat in einem erneuten Eingriff ausgetauscht werden. Durch die Einpflanzung eines Herzschrittmachers wird eine Bradykardie korrigiert, der Herzrhythmus kontinuierlich überwacht und, falls nötig, durch den Herzschrittmacher unterstützt. Etwa 40 Prozent aller Bradykardien sind auf Probleme mit dem Sinusknoten zurückzuführen. Weitere 40 Prozent bradykarder Herzrhythmusstörungen sind auf Störungen der Reizleitung zurückzuführen und rund 20 Prozent der Herzschrittmacher werden wegen Vorhofflimmerns mit langsamem Herzkammer-Ersatzrhythmus, der sogenannten Bradyarrhythmia absoluta, implantiert. „Die Herzschrittmacherimplantation verbessert die Lebensqualität und reduziert die Gefahr, aufgrund einer zu langsamen Herzschlagfolge zu sterben“, erläutert Falk. „Patientinnen und Patienten mit Herzschrittmachern können ein nahezu normales Leben führen. Der Herzschrittmacher sollte einmal pro Jahr überprüft werden und der Herzschrittmacher-Ausweis stets verfügbar sein.“
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