Honorarkürzung für Psychotherapeuten vorerst gestoppt10. Juli 2026 Foto: © Pixel-Shot – stock.adobe.com Im Streit um die Absenkung der Vergütung für psychotherapeutische Leistungen hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) einen vorläufigen Erfolg erzielen können: Durch Eilbeschluss hat das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg die sofortige Vollziehung des umstrittenen Beschlusses gestoppt. Hintergrund der Klage ist die Entscheidung des Erweiterten Bewertungsausschusses, die Honorare für psychotherapeutische Leitungen zum 1. April dieses Jahres um 4,5 Prozent abzusenken (wir berichteten). Zugleich wurden damit Zuschläge zur Finanzierung von Personalkosten rückwirkend zum 1. Januar um 14 Prozent erhöht. In Summe ergebe sich eine Senkung von 2,3 Prozent für dieses Jahr, hatte der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) erläutert. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die auch die Psychotherapeuten vertritt, hatte gegen die Kürzung geklagt und zugleich um Eilrechtsschutz nachgesucht, der nun gewährt wurde. Damit darf die Honorarabsenkung nicht angewendet werden, solange nicht rechtskräftig über die Klage entschieden ist. Der Beschluss im Eilverfahren sei rechtskräftig, erklärte das Gericht (Beschluss vom 9. Juli 2026, L 7 KA 11/26 KL ER). Wann über die Klage in der Hauptsache entschieden wird, ist noch offen. Das Landessozialgericht begründete das vorläufige Aussetzen des Vollzugs unter anderem mit Bedenken an der Methodik von Berechnungen, auf denen die Entscheidung des Erweiterten Bewertungsausschusses zur Honorarkürzung beruhte. Eine übliche formelle Überprüfung des Beschlusses durch das Bundesgesundheitsministerium hatte zuvor keine Anhaltspunkte für eine rechtliche Beanstandung ergeben, wie es Anfang Juni aus dem Ressort hieß. KBV auch für das Hauptsacheverfahren optimistisch „Die Absenkung der psychotherapeutischen Vergütung um 4,5 Prozent ist gestoppt. Das ist ein wichtiger Meilenstein“, kommentierte der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) den Eilbeschluss des LSG Berlin-Brandenburg. „Das Gericht ist unseren Argumenten gefolgt und hat uns den beantragten Eilrechtsschutz gewährt. Es hat – wie es selbst schreibt und übrigens im Gegensatz zum Bundesgesundheitsministerium – erhebliche rechtliche Bedenken an der Rechtmäßigkeit des Beschlusses des Erweiterten Bewertungsausschusses. Der Einsatz der KBV hat einen ersten wichtigen Erfolg gezeigt, und wir blicken nun zuversichtlich dem Hauptsacheverfahren entgegen“, erklärten Dres. Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner.
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