Impfung gegen Meningokokken ab zwölf Jahren: Beschluss ist in Kraft

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Jugendliche im Alter von 15 bis 19 Jahren weisen das höchste Risiko für invasive Meningokokken-Erkrankungen bestimmter Untergruppen auf. Nun gelten neue Impfempfehlungen.

Die Ständige Impfkommission (Stiko) hat im vergangenen Oktober für Kinder im Alter von zwölf bis 14 Jahren eine Impfung gegen Meningokokken empfohlen. Ein auf dieser Empfehlung basierender Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ist heute (18. Februar) in Kraft getreten. Ziel ist einerseits der Schutz einer der Altersgruppen mit dem höchsten Erkrankungsrisiko, andererseits soll dadurch die Verbreitung der Erreger in der gesamten Bevölkerung nachhaltig verringert werden, wie das Robert Koch-Institut (RKI) erklärt. Die Impfempfehlung betrifft die vier Untergruppen der Meningokokken A, C, W und Y.

Erkrankung selten, aber mit schwerem Verlauf

Meningokokken werden durch Tröpfchen etwa beim Husten oder Niesen auf andere Menschen übertragen. Sie können eine Hirnhautentzündung (Meningitis) oder eine Blutvergiftung (Sepsis) auslösen. Die Erkrankungen sind laut RKI in Deutschland zwar „sehr selten, verlaufen jedoch meist sehr schwerwiegend“. Die Todesfallrate betrage sieben bis 15 Prozent, viele Überlebende litten an schweren Langzeitfolgen.

Die neue Empfehlung der Impfkommission sorgt für Anpassungen der Impfempfehlungen für Kleinkinder: Bisher gehörte der Schutz vor Meningokokken der Untergruppe C zu den Standardimpfungen für Kleinkinder ab dem zweiten Lebensjahr. Die STIKO-Empfehlung zu dieser Impfung wie auch die empfohlene Nachholimpfung bis zum Alter von 18 Jahren entfällt nun. Bestehen bleibt die Empfehlung, Säuglinge ab einem Alter von zwei Monaten gegen Meningokokken B zu schützen.