Kammerversammlung begrüßt Register und fordert Anreize für Spender30. Januar 2020 Foto: © Alexander Raths – Adobe Stock Nach Meinung der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) muss der Eintrag der Entscheidung zur Organspende verpflichtend sein. Die ÄKWL begrüßt die vom Bundestag beschlossene Einrichtung eines Registers für Erklärungen zur Organspende. In einem Beschluss der Kammerversammlung forderten die Delegierten in Münster allerdings zusätzlich, dass der Eintrag einer Entscheidung zur Organspende verpflichtend gemacht werden müsse. „Die individuelle Entscheidung muss für den Fall der Fälle sicher dokumentiert und leicht aufzufinden sein. Wer seine Organe schenken will, muss sicher sein können, dass sein Geschenk nicht verloren geht“, erläutert ÄKWL-Präsident Dr. Hans-Albert Gehle. Auch fehle bislang ein positiver Anreiz, sich als Organspender ins Register einzutragen. Dies könne, so die Kammerversammlung, beispielsweise ein Bonus für Spendewillige sein, wenn sie einmal selbst ein Spenderorgan benötigten. Über 9.000 Menschen warten derzeit in Deutschland auf ein Spenderorgan. Die Kammerversammlung unterstrich den Willen der westfälisch-lippischen Ärzteschaft, die in den letzten Jahren eröffneten strukturellen Möglichkeiten zur Verbesserung der Organspende-Situation zu nutzen. Sie nimmt so ihre Verantwortung wahr, den Wartelisten-Patienten eine Perspektive zu geben. Die Hauptlast der Verantwortung, so die Kammerversammlung, müssten jedoch alle Bürgerinnen und Bürger gemeinsam tragen. Diese für die Organspende zu mobilisieren, müsse Ziel abermals verstärkter Anstrengungen sein. Das Transplantationsgesetz weist Hausärztinnen und Hausärzten ausdrücklich die Aufgabe der Beratung zur Organspende zu. Die Ärztekammer Westfalen-Lippe werde dies durch spezielle Fortbildungsangebote für Ärztinnen und Ärzte unterstützen und zudem für die Organspende werben. Die Kammerversammlung forderte zudem eine rasche Reaktion des Gesetzgebers, sollte sich herausstellen, dass die vom Bundestag jüngst beschlossenen Maßnahmen nicht die dringend benötigte Steigerung der Organspende-Zahl bringen. Dann müsse ihrer Meinung nach auch die Widerspruchslösung erneut zeitnah diskutiert werden, die unter anderem von der ÄKWL-Kammerversammlung bereits 2018 gefordert, vom Bundestag aber jetzt abgelehnt wurde. Zu langes Abwarten bis zu einer abermaligen Reform der gesetzlichen Regelung zur Organspende gefährde das Leben tausender Menschen auf der Warteliste.
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