Kardiologen kritisieren COVID-19-Krankenhausentlastungs-Gesetz

Die mit dem Entwurf des COVID-19-Krankenhausentlastungs-Gesetzes nach Ansicht der DGK unweigerlich in Kauf genommene Unterdeckung stelle eine Gefährdung des Betriebs sämtlicher deutscher Gesundheitseinrichtungen dar, so die Fachgesellschaft. (Foto: © sudok1/Adobe Stock)

Der aktuell vorliegende Entwurf eines Gesetzes zum Ausgleich COVID-19-bedingter finanzieller Belastungen der Krankenhäuser und weiterer Gesundheitseinrichtungen (COVID-19-Krankenhausentlastungs-Gesetz) greift laut der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung (DGK) viel zu kurz.

Die Ausnahmesituation, in der sich das Gesundheitssystem im Rahmen der COVID-19 Pandemie schon jetzt in Deutschland befindet, sei transparent und allgegenwärtig, formuliert die DGK in einer aktuellen Mitteilung: Leistungserbringer hätten frühzeitig auf die Forderungen der Politik reagiert und mittlerweile den Regelbetrieb eingestellt, Kapazitäten für kritisch Kranke erweitert und hielten zusätzliches ärztliches und nicht ärztliches Personal vor. Die Aussage des Bundesministers, dass die gegenwärtige ökonomische Belastung nicht Hebel sein dürfe, infolge der Corona-Krise Krankenhäusern die Existenzgrundlage zu entziehen, sei ein richtiges und wichtiges Signal in diesen Tagen – und auf dieser Grundlage hätten die Gesundheitseinrichtungen die notwendigen und geforderten Maßnahmen umgesetzt, so die DGK.

Die finanziellen Zusagen im vorliegenden Gesetzentwurf aber halten auch aus Sicht der DGK den zuvor gemachten Zusagen und dem darauf beruhenden berechtigten Vertrauen bei Weitem nicht stand: Trotz der Regelung im geplanten Gesetz komme es zu einer Unterdeckung für jedes neu aufgestellte Intensivbett. Zudem seien die vorgesehenen Ausgleichszahlung für richtigerweise freigehaltene Bettenkapazitäten in keiner Weise angemessen. Schließlich würden zusätzliche Personalkosten, die auch außerhalb jener für Pflegekräfte entstehen, nicht ausgeglichen.

„Bürokratische Hürden führen zu zeitlicher Verzögerung“

Hinzu komme, dass der für die Behandlung schwerkranker Patienten erforderliche Aufbau dringend benötigter Intensivkapazitäten durch die vorgesehene Regelung unangemessen verzögert werde, unterstreicht die DGK. „Der zwingend notwendige Aufbau weitere Intensivkapazitäten darf erst nach vorheriger Genehmigung der jeweiligen für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörden erfolgen. Dies führt zu einer nicht vertretbaren zeitlichen Verzögerung“, so die Kardiologen.

„Die in diesem Gesetzentwurf unweigerlich in Kauf genommene Unterdeckung stellt aus Sicht der DGK eine Gefährdung des Betriebs sämtlicher deutscher Gesundheitseinrichtungen, von den ambulanten Gesundheitszentren über Grund- und Regelversorger bis hin zu den Universitätsklinika, dar. Die vorgesehenen Pauschalbeträge decken die bestehenden Erlösausfälle bei Weitem nicht“, heißt es in der aktuellen Mitteilung weiter.

DGK fordert Anpassung des Gesetzentwurfes

„Die beispiellose medizinische Herausforderung, die nur durch einen gemeinschaftlichen Kraftakt aller im Gesundheitssystem agierender Sektoren zu stemmen ist, darf nicht begleitet sein von der Sorge wirtschaftlicher Nachteile als Folge eines solchen Engagements“, betont Prof. Andreas Zeiher, Präsident der DGK. „Wir fordern daher die politischen Entscheidungsträger eindringlich auf, den Gesetzentwurf entsprechend anzupassen.“ Eine anhaltende Diskussion über die Finanzierung von Krankenhausleistungen in dieser Situation sei weder für die Bevölkerung nachvollziehbar noch den Leistungserbringern im Gesundheitssystem vermittelbar.