Katholischer Krankenhausverband zur Krankenhausreform: Sinnvolle Aufgaben- und Ressourcenteilung erforderlich28. Juni 2023 Bernadette Rümmelin, Geschäftsführerin des kkvd. Foto: kkvd/Kirsten Breustedt Im Vorfeld des nächsten Bund-Länder-Gesprächs fordert der Katholische Krankenhausverband Deutschland (kkvd) eine sinnvolle Aufgaben- und Ressourcenteilung zwischen den Krankenhäusern der Maximal-, Schwerpunkt- und Regelversorgung sowie dem ambulanten und stationären Sektor auf regionaler Ebene. Gute Behandlungsqualität bemisst sich nicht an der puren Größe eines Hauses, sondern an der medizinisch-pflegerischen Expertise und Erfahrung in den jeweiligen Fachabteilungen, so der Verband. Qualität und Erreichbarkeit sind zentrale Maßstäbe Bernadette Rümmelin, Geschäftsführerin des kkvd, erklärt: „Für die Menschen sind im Krankheitsfall zwei Dinge wichtig: Qualität und Erreichbarkeit der medizinischen Versorgung. Dies müssen die zentralen Maßstäbe für die Krankenhausreform sein. Mit seinem Plan, einseitig Großkliniken zu stärken, gefährdet Minister Lauterbach die flächendeckende Versorgung. Weitere Anfahrtswege und längere Wartezeiten sind dann die unvermeidlichen Folgen für die Patientinnen und Patienten. Stattdessen ist es wichtig, eine sinnvolle Aufgaben- und Ressourcenteilung auf regionaler Ebene zu schaffen – zwischen Krankenhäusern der Maximal-, Schwerpunkt- und Regelversorgung sowie zwischen dem ambulanten und stationären Sektor. Auch der Fachkräftemangel macht dies notwendig.” Dem Verband zufolge haben die katholischen Krankenhäuser in ihren Versorgungsregionen vielerorts durch Fusions- und Transformationsprozesse schon längst Verbundstrukturen mit abgestimmten medizinisch-fachlichen Spezialisierungen einzelner Klinikstandorte realisiert. Leistungsgruppen sichern die Qualität „Gute Behandlungsqualität bemisst sich nicht an der puren Größe eines Hauses, sondern an der medizinisch-pflegerischen Expertise und Erfahrung in den jeweiligen Fachabteilungen. Angesichts ihres breiten Aufgabenportfolios ist nicht zwingend davon auszugehen, dass große Kliniken auch in der Regelversorgung Spitzenleistungen erbringen”, so Rümmelin weiter. Maßgeblich sei, ob die geforderten Qualitäts- und Strukturkriterien einer Leistungsgruppe vorgehalten werden, wie es die Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen nun vorsieht. Dies ist laut Rümelin auch in Verbundstrukturen mit spezialisierten Fachabteilungen und hohen Fallzahlen sehr gut umsetzbar. Kommissionsstellungnahme ohne wissenschaftliche Fundierung Des Weiteren äußerte sich Rümelin zu der von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und der „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung” vorgelegten Stellungnahme zu den Auswirkungen von Spezialisierung und Erfahrung auf den Erfolg von Krankenhausbehandlung. „Auch mittlere und manche kleinen Kliniken leisten einen wichtigen Beitrag, um eine flächendeckende Versorgung auf höchstem Qualitätsniveau zu sichern. Nur so ist es beispielsweise möglich, dass heute rund 90 Prozent der Menschen von ihrem Wohnort aus eine Stroke Unit zur Schlaganfallversorgung in 30 Minuten erreichen. Die neue Stellungnahme der Regierungskommission bringt uns in der Reformdiskussion nicht weiter”, kritisierte Rümelin, da sie zudem auf veralteten und kaum aussagefähigen Abrechnungsdaten der Krankenkassen aus dem Jahr 2017 basierten. „Von einer wissenschaftlich fundierten Diskussionsgrundlage kann hier nicht die Rede sein. Stattdessen erweckt sie mit ihren unwissenschaftlichen Aussagen über vermeidbare Todesfälle bei Krebspatienten und Schlaganfällen bei den Menschen einen falschen Eindruck über die Qualität der Krankenhausversorgung. Das ist unverantwortlich”, so Rümmelin abschließend. Hintergrund: Eigenen Angaben zufolge vertritt der kkvd als Fachverband bundesweit 273 Krankenhäuser an 352 Standorten sowie 54 Reha-Einrichtungen mit insgesamt 207.000 Mitarbeitenden. Jährlich werden hier drei Millionen Patientinnen und Patienten stationär versorgt und Umsätze von 17 Milliarden Euro erzielt.
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