KBV: Aussetzung der täglichen Testpflicht richtiges Zeichen25. November 2021 Foto: ©Ralf Geithe – stock.adobe.com Nach dem Proteststurm von Praxen, KBV und KVen gegen die neue gesetzliche Testpflicht für geimpftes und genesenes Personal haben bereits mehrere Bundesländer die Umsetzung der Regelung gestoppt. Das berichtet die Kassenärztliche Bundesvereinigung. Kinderärzte hatten vor allem gegen die vermeintliche Testpflicht für Eltern protestiert. Auch hier gibt es Entwarnung. Das neue Infektionsschutzgesetz sieht vor, dass Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher seit dem 24.11. einen tagesaktuellen Antigentest vorlegen müssen – unabhängig davon, ob sie geimpft oder genesen sind. Der Vorstand der KBV hatte daraufhin in einem Schreiben an mehrere Spitzenpolitiker kritisiert, dass „die überstürzt und ohne Diskussion mit der Ärzteschaft eingeführten Regelungen“ insbesondere durch die Knappheit von Tests nicht umsetzbar seien und in den Arztpraxen zu einer Gefährdung der in der Pandemie unbedingt sicherzustellenden Arbeitsabläufe führten. Dies sei vor dem Hintergrund der auf Hochtouren laufenden Impfkampagne, der Versorgung von COVID-19-Patienten und von Patienten mit saisonal bedingten Infekten sowie der laufenden Regelversorgung für die Praxen unzumutbar, erklärten die KBV-Vorstände in dem Schreiben. Nach dem Wirbel um eine vermeintliche Corona-Testpflicht für Eltern, die ihre kranken Kinder zum Arzt bringen, hat hingegen das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium Entwarnung gegeben: Bei Eltern, Erziehungsberechtigten oder Betreuern handele es sich nicht um Besucher, sondern um erfoderliche Begleitpersonen. Dies berichtet der “Westfälische Anzeiger”. Bundesländer verhängen Moratorium Angesichts der Proteste hätten nunmehr bereits einige Bundesländer dem dringenden Hilferuf der Ärzteschaft Folge geleistet und kurzfristig Moratorien zu der neu eingeführten täglichen Testverpflichtung verhängt. Die KBV gehe jetzt davon aus, „dass die den Praxen auferlegten bürokratischen Testpflichten nunmehr kurzfristig bundesweit auszusetzen und einer sachgerechten Neuregelung zuzuführen sind“. Die Arztpraxen seien bereit, diejenigen Testungen umzusetzen, die bei allen Arbeitgebern erfolgten, heißt es weiter in dem Schreiben. Das heißt, dass Personen, die nicht geimpft und genesen sind, sich täglich testen müssen. „Was derzeit aber nicht geht, sind angesichts der Knappheit der Test darüber hinausgehende Testpflichten, die die Versorgung vor Ort beeinträchtigen.“ Hofmeister: Die Testpflicht muss weg Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Stephan Hofmeister, wies gegenüber den „PraxisNachrichten“ nochmals darauf hin, dass diese „irrsinnige Regelung“ ohne jegliche Vorabinformation oder Rücksprache mit der KBV ins Infektionsschutzgesetz „gemogelt“ wurde. Hofmeister: „Die Testpflicht für Geimpfte und Genesene gefährdet die Versorgung und muss weg!“ Die Ärztinnen und Ärzte hätten alle Vorkehrungen und Maßnahmen getroffen, um das Infektionsrisiko für Mitarbeitende und Patienten so gering wie möglich zu halten, betonte er und fügte hinzu: „Dies werden sie weiterhin mit aller Sorgfalt machen.“
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