KBV: Erweiterter Arzneimittel-Austausch muss Ausnahme bleiben, sonst drohen Compliance-Risiken

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Die Corona-Sonderregelung zum erweiterten Austausch von Arzneimitteln läuft zum 7. April aus. Während Apotheker vor Lieferengpässen nach Ostern warnen, begrüßt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) das Ende der Sonderregelung.

„Der erweiterte Austausch von Arzneimitteln stellt eine Corona-Sonderregelung dar und läuft folgerichtig zum 7. April aus – wie das dann auch bei den letzten noch verbliebenen pandemiebedingten Regelungen der Fall sein wird. Die Ausnahme muss eine Ausnahme bleiben und darf nicht zum Regelfall werden“, stellte Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KBV, in einer Erklärung fest. Er erteilte damit anderslautenden Forderungen der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) eine klare Absage. Diese hatten angesichts von Lieferengpässen bei Medikamenten mehr Entscheidungsspielraum bei der Abgabe von vorrätigen Medikamenten gefordert.

Arzt über Austausch informieren

„Wenn Patienten ein anderes Arzneimittel bekommen, als der Arzt oder die Ärztin verordnet hat, kann es schnell zu Fehlern beispielsweise bei der Einnahme kommen, und es birgt ein hohes Risiko einer Verschlechterung der Compliance“, warnte er. Um die Arzneimitteltherapiesicherheit nicht zu gefährden, müsse die Apotheke die Arztpraxis in jedem Fall auch über den Austausch informieren, so Hofmeister. So sollte der Arzt oder die Ärztin unbedingt wissen, wenn ein Patient beispielsweise statt einer Tablette je 10 Milligramm zwei Tabletten je 5 Milligramm täglich einnimmt, weil das Medikament in der verordneten Dosis in der Apotheke nicht vorrätig war.

„Für eine befristete Zeit war die Sonderregelung eines erweiterten Austauschs tolerabel und sicherlich auch hilfreich“, sagte Hofmeister. Denn während der Pandemie sei es wichtig gewesen, unnötige persönliche Kontakte zu vermeiden, um das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten und die Praxen nicht zusätzlich zu belasten. „Diese Situation haben wir heute nicht mehr, weshalb auch diese Sonderregelung nun beendet werden kann“, sagte Hofmeister.

ABDA: Mehr Entscheidungsspielraum und besseres Honorar

Die ABDA hingegen fordert mehr Entscheidungsspielraum und einen angemessenen Engpass-Ausgleich als Honorierung für den entstehenden Aufwand. Zudem müssten Apotheken im Notfall auch eigene Rezepturen und Defekturen anfertigen dürfen, so die Vorschläge in einer Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG). Die Apothekerschaft kritisiert darin scharf das vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vorgelegte Papier, das aus ABDA-Sicht die Problematik der Lieferengpässe keineswegs an der Wurzel bekämpft und somit auch nicht die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln sicherstellt.

ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening betonte: „Es fehlen Entscheidungsspielräume, die es den Apotheken rechtssicher ermöglichen, die Versorgung der Bevölkerung aufrecht zu erhalten, wie dies in den vergangenen Corona-Jahren möglich war. Der hohe Personalaufwand wird im Referentenentwurf nicht annähernd berücksichtigt. Hier muss dringend nachgebessert werden.“ Overwiening verwies auf die Leistung der Apotheken während der Pandemie. Diese hätten immer wieder belegt, dass sie die Versorgung der Bevölkerung auch unter extremen Voraussetzungen verlässlich bewältigen könnten.

Laut ABDA sind für das Management von Lieferengpässen sind selbst bei zurückhaltenden Schätzungen mindestens sechs Stunden pro Woche pro Apotheke nötig. Der Gesamtstundenaufwand pro Jahr in allen 18.000 Apotheken beträgt 5,62 Mio. Stunden. Bei Arbeitgebervollkosten für pharmazeutisches Personal in Höhe von 75,91 Euro/Stunde ergeben sich Kosten in Höhe von 425 Mio. Euro pro Jahr. Bei etwa 20 Mio. Fällen pro Jahr, bei denen die Apotheken eine sog. Nichtverfügbarkeit dokumentieren müssen, ergibt sich ein Zuschlag von 21,00 Euro, den die ABDA für jeden Austausch fordert. (ja)