KBV klagt gegen Kürzungen psychotherapeutischer Leistungen

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) will gegen den Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses (EBA), die Vergütung für psychotherapeutischen Leistungen um 4,5 Prozent zu kürzen, Klage einreichen. Das kündigte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen an.

„Wir werden uns gegen die massive Benachteiligung der Psychotherapeuten und ihrer Patientinnen und Patienten wehren und gegen den Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses (EBA) den Klageweg beschreiten. Die Klageschrift bereiten wir gerade vor und werden diese beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg einreichen“, erklärte Gassen.

Der Erweiterte Bundesausschuss hatte eine Honorarabsenkung zum 1. April um 4,5 Prozent beschlossen. Zugleich werden Zuschläge für die Finanzierung von Personalkosten der Praxen rückwirkend zum 1. Januar um 14,5 Prozent erhöht. In Summe ergebe sich eine Senkung von 2,3 Prozent für dieses Jahr, erläuterte der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV).

Das Bundesgesundheitsministerium prüft den Beschluss nun wie üblich auf seine generelle Rechtmäßigkeit, wie ein Sprecher mitgeteilt hatte. Er wies darauf hin, dass die Zahl der Psychotherapeuten in Deutschland zwischen 2014 und 2025 von rund 27.000 auf fast 42.000 gestiegen sei.

Der GKV-Spitzenverband hatte von einem Kompromiss gesprochen, der die Interessen von Psychotherapeuten und Beitragszahlern angemessen berücksichtige. Eine Überprüfung der Vergütungen sei gesetzlich vorgegeben, die Absenkungsmöglichkeit in den vergangenen zwei Jahren aber nicht genutzt worden. Seit 2013 seien die Durchschnittshonorare für Psychotherapeuten stärker gestiegen als bei den anderen ärztlichen Fachgruppen.

Gassen warnt vor weiteren Kürzungen

In einem Video der KBV nannte der KBV-Vorsitzende die geplante Kürzung der Honorare einen „einzigartigen Vorgang“, den es in dieser Form bislang noch nicht gegeben habe. Zugleich fürchtet er, die Beschneidungen für psychotherapeutische Leistungen könnten möglicherweise nur der „erste Aufgalopp“ für weitere Einsparungen in der ambulanten Versorgung sein. Sollte es neben der bereits bestehenden Budgetierung für Fachärzte weitere Reduktionen in der ambulanten Versorgung geben, kündigte Gassen an, das Terminangebot bei Fachärzten „auf das Maß zurückzuführen, für das eine Finanzierung vorhanden ist“. Eine entsprechende Absprache mit den Kassenärztlichen Vereinigungen sei bereits erfolgt. Dann würden rund 15 Prozent der Termine wegfallen, machte Gassen das Ausmaß der Kürzungen deutlich.

Einsparpotenziale in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sieht Gassen im Wegfall versicherungsfremder Leistungen. Würden medizinische Leistungen für Bürgergeldempfänger vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bezahlt, bedeute dies eine Entlastung der GKV in Höhe von 45 Milliarden Euro. Dies sei ein„ Vielfaches des aktuellen Finanzloches in der Gesetzlichen Krankenversicherung“, betonte Gassen.

Als Einsparpotenziale in den Kernleistungen nannte der KBV-Chef eine „vernünftige Krankenhausreform“, Bürokratieabbau und ein Ende „unbegrenzter Leistungsversprechen“ sowohl in der ambulanten als auch staionären Versorgung. Hier sei eine gesellschaftliche Diskussion darüber notwendig, ob medizinische Innovationen „weiter wie bisher direkt Eingang in die Versorgung auch gesetzlich versicherter Patienten finden sollten“. Aus ärztlicher Sicht sei dies zu befürworten. Dafür aber „aktiv ins Portemonniae der Leistungserbringer“ zu greifen, sei inakzeptabel, erklärte Gassen. (ej/BIEMANN mit dpa)