KBV: „Patientendaten müssen vertraulich bleiben“

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Laut Kabinettsentwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovationen im Gesundheitswesen (GeDIG) soll der Zugriff der Kassen auf die elektronische Patientenakte (ePA) nochmals erweitert werden. Die KBV warnt vor einem „Paradigmenwechsel“.

„Der Entwurf weist immer noch einen gefährlichen Paradigmenwechsel auf, den wir entschieden ablehnen“, erklärten die KBV-Vorstände Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner. „Patientendaten müssen vertraulich bleiben und gehören nicht in die Hände von Krankenkassen.“

Patienten vertrauten auf den geschützten Raum in der Praxis und wollten eben nicht ungefragt Hinweise von ihrer Krankenkasse erhalten. Laut KBV dürften die Kassen dem Kabinettsentwurf zufolge mit Einwilligung des Versicherten sogar Daten von seinen Wellness-Anwendungen erheben, wobei es keinen Nutzenbeleg für diese Art der Beratung durch Krankenkassen gebe.

„Vorprogrammiertes Chaos”: 90 unterschiedliche ePA-Apps

Zudem sei geplant, dass die Krankenkassen über 90 unterschiedliche ePA-Apps den digitalen Versorgungseinstieg für ihre Versicherten organisieren. „Da wird Chaos vorprogrammiert. Das lehnen wir auch deswegen ab, weil es das etablierte und millionenfach genutzte digitale Angebot der 116117 gibt“, erklärten die KBV-Vorstände.

In der Begründung für den Gesetzentwurf sei zudem formuliert, dass jährliche Einsparungen von 445 Millionen Euro für „die Leistungserbringer“ erwartet werden. Wie das Bundesgesundheitministeirum dazu komme, bleibe dessen Geheimnis. „Digitale Anwendungen kosten die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen erst mal Geld und Nerven, bis sie wenigstens halbwegs funktionieren“, erläuterte der KBV- Vorstand.

Positiv: Unterstützung der Praxen beim Wechsel von Praxisverwaltungssystemen

Positiv am Entwurf ist laut KBV, dass bei digitalen Lösungen auf „Qualität und Anwenderfreundlichkeit“ geachtet werden solle. Ebenfalls begrüßten es die Vorstände,  „dass die Hersteller von Praxisverwaltungssystemen (PVS) dazu verpflichtet werden sollen, die Praxen bei einem Wechsel des PVS zu unterstützen, ihnen ihre Daten kostenfrei zur Verfügung zu stellen und sie frühzeitig über die Erfüllung von verbindlichen Updates zu informieren.“ Dann müssten sich die Praxen künftig „nicht mehr mit schlecht funktionierender Software rumschlagen”, so ihre Hoffnung.

(hr/BIERMANN)


Quelle: KBV

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