KBV und Zi fordern Rückkehr zur medizinischen Regelversorgung5. Mai 2020 Veränderung der Reproduktionszahl R im Zeitverlauf. Grafik: Zi Aus den aktuellen Zahlen der COVID-19-Pandemie in Deutschland schließen die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi), dass der Pandemie-Verlauf die aus ihrer Sicht notwendige Rückkehr zur medizinischen Regelversorgung ermögliche. „Das Robert Koch-Institut (RKI) berichtet über aktuell noch knapp 24.000 mit dem SARS-CoV-2-Virus infizierte Personen. Die Zahl der neu gemeldeten Fälle sinkt kontinuierlich, die daraus zu berechnende Reproduktionszahl R liegt bereits seit längerem deutlich unter 1. Solange die Reproduktionszahl unter dem Wert 1 bleibt, ist eine Überforderung der medizinischen Behandlungskapazitäten nicht zu befürchten. Eine größere Bedrohung stellen andere Gesundheitsrisiken dar, wenn eine Rückkehr zur vertragsärztlichen Regelversorgung nicht zeitnah erreicht wird. So dürfen Vorsorge und Krankheitsfrüherkennung sowie regelmäßige Verlaufskontrollen bei behandlungsbedürftigen chronischen Krankheiten nicht länger ausgesetzt werden“, sagte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV. Dies gelte insbesondere für chronisch kranke Patienten, wie etwa 2,1 Millionen mit Chronisch Obstruktiver Lungenerkrankung (COPD), 2,5 Millionen mit Herzinsuffizienz, sieben Millionen mit Diabetes mellitus und 19 Millionen mit Hypertonie. Eine schrittweise Rückkehr zum Normalbetrieb in den Praxen sei ebenso zwingend erforderlich wie im Alltagsleben der Bürger, so Gassen. „Dies gilt umso mehr, als in den Praxen alles getan wurde, um eine separate Behandlung von COVID-Patienten zu organisieren, wie insbesondere durch vom normalen Praxisbetrieb getrennte sogenannte Infektionssprechstunden zum Schutz anderer Patienten und nicht zuletzt auch des Praxispersonals“, sagte der Stellvertretende Vorsitzende der KBV, Dr. Stephan Hofmeister. Allerdings, so Hofmeister, sei eine ausreichende Schutzausrüstung, wie insbesondere Mund-Nasen-Schutz sowie Schutzkittel für das Praxispersonal, unabdingbare Voraussetzung für eine Rückkehr zum Normalbetrieb in den Praxen. Das Zi hat anhand der vom RKI laufend berichteten Zahlen zur Ausbreitung der COVID-19-Pandemie die Reproduktionszahl R mit 0,67 bewertet. Die für das Pandemie-Management zentrale Kenngröße der Reproduktionszahl R beschreibt, wie viele Personen ein aktuell akut Infizierter in einem Zeitraum von rund zehn Tagen ansteckt. Seit dem 2. April 2020 berichtet das RKI über rückläufige Zahlen gemeldeter Neuinfektionen. „Schwankungen der Kennzahl R sind hierbei zu erwarten; nicht jede Zunahme der gemeldeten Fälle oder der Reproduktionszahl ist beim gegenwärtig erreichten Stand aber gleichermaßen kritisch zu beurteilen“, bekräftigte der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried. (KBV/Zi/ms)
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