Kein Ethik-Votum für DIVI-Schwangerenregister notwendig7. August 2023 Professor Thomas Standl. Foto: © Th. Götz /SKS Seit rund sieben Monaten ist das DIVI-Register „Schwangere und postpartale Patientinnen auf der Intensivstation – kurz DIVI-Schwangerenregister – online. Nun ist klar, dass kein Ethik-Votum notwendig ist. Das Register wurde ins Leben gerufen, um anhand von anonymisierten Patientendaten einen Überblick über notwendige Behandlungen und Anzahl schwangerer Patientinnen auf den Intensivstationen zu bekommen – und mit dem Wissen zukünftig die Situation der jungen Frauen und ihrer ungeborenen Kinder zu verbessern. „Einige Kollegen zögern noch mit der Dokumentation ihrer Fälle und fragen nach einem Ethik-Votum“, erklärt der medizinisch-wissenschaftliche Leiter des Registers, Prof. Thomas Standl. Der Chefarzt der Klinik für Anästhesie, Operative Intensiv- und Palliativmedizin im Städtischen Klinikum Solingen hatte sich deshalb an die Ethik-Kommission seiner Ärztekammer Nordrhein gewendet. Vor wenigen Tagen erreichte ihn jetzt das Antwortschreiben: Es sei kein Ethik-Votum notwendig. „Es ist wunderbar, den Kollegen hiermit Antwort und Rechtssicherheit geben zu können“, freut sich Standl über den Brief der Landesärztekammer. Er zitiert: „(…) so können wir Ihnen mitteilen, dass epidemiologische Forschungsvorhaben mit anonymisierten Daten gemäß §15 der Berufsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte nicht der Beratungspflicht durch die Ethik-Kommission der Ärztekammer unterliegen. Eine Beratung Ihres Forschungsvorhabens durch die Ethik-Kommission der Ärztekammer Nordrhein ist daher nicht erforderlich und wird nicht durchgeführt.“ Schwangeren muss unbedingt mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden! Entsprechend hofft Standl jetzt auf eine deutliche Zunahme der protokollierten Daten in den nächsten Wochen. „Ich rufe gerne und immer wieder alle Intensivstationen in Deutschland, egal welcher Größe und ob internistisch, neurologisch, anästhesiologisch oder chirurgisch geführt, auf, sich im DIVI-Schwangerenregister zu registrieren und ihre Patientendaten hier anonymisiert zu dokumentieren!“ Derzeit gebe es hierzu in ganz Deutschland keine Zahlen. Hochrechnungen der DIVI-Sektion zu Folge werden aber derzeit jährlich rund 4.500 Schwangere auf deutschen Intensivstationen wegen Schwangerschaftskomplikationen, Schlaganfall, Sepsis oder Herzinfarkt behandelt. „Als Mediziner gleich für das Leben von zwei oder mehr Patienten verantwortlich zu sein, die noch ganz viel Leben vor sich haben – das ist einzigartig“, appelliert an die Kollegen. „Dieser Patientengruppe muss unbedingt mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden! Und dafür benötigen wir eine solide Datengrundlage.“ Dateneingabe nach abgeschlossener intensivmedizinischer Behandlung Zur Dokumentation müssen sich – wie beim DIVI-Intensivregister – die einzelnen Intensivstationen in einem kurzen Prozess registrieren. In dem maximal 10-minütigen Prozess werden unter anderem die Größe der teilnehmenden Klinik und die Anzahl der Intensivbetten abgefragt. Patientinnen-Daten sollen dann jeweils nach abgeschlossener intensivmedizinischer Behandlung anonymisiert abgefragt und dokumentiert werden.
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