DDG-Statement zum KHVVG anlässlich der Anhörung der Bundesländer im BMG16. April 2024 Foto: © WindyNight/stock.adobe.com Im Vorfeld der Anhörung der Bundesländer im Bundesgesundheitsministerium am kommenden 18. April gibt Professor Andreas Fritsche, Präsident der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG), ein Statement zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) heraus. Fritsch erklärt: „Medizin gehört in die Hände derjenigen, die sie am besten verstehen: Ärztinnen, Ärzte und Pflegefachkräfte. Die Einbeziehung der medizinischen Fachgesellschaften in den Prozess der Leistungsdefinition und -bewertung von Krankenhäusern ist daher unerlässlich, um Qualität und Sicherheit der Therapie für Patientinnen und Patienten zu gewährleisten. Mit wachsender Sorge beobachten wir jedoch, dass das KHVVG vor allem auf den Schreibtischen von Gesundheitsökonomen geplant wird. So kann das Vorhaben den Anforderungen an einen patientenorientierten und nachhaltigen Strukturwandel in der Krankenhauslandschaft nicht gerecht werden.“ Weiter heißt es: „Es ist inakzeptabel, dass die kompetente und leitliniengerechte Versorgung von etwa 9 Millionen Menschen mit Diabetes – Tendenz steigend! – auch mit dem KHVVG wohl nicht flächendeckend sichergestellt sein wird. Wir appellieren an die Politik, der „Sprechenden Medizin“ endlich den Stellenwert einzuräumen, den sie verdient. Sie darf nicht länger im Schatten von Apparate-, Prozeduren- und Fallpauschalenmedizin stehen – wie es auch nach der Reform droht.“ Und: „Im Sinne der Patientinnen und -patienten, die mit einem Diabetes im Krankenhaus sind, und aller an ihrer Versorgung Beteiligten hoffen wir, dass sich die politisch Verantwortlichen am 17. April in einem einig sind: Versorgungsqualität erwächst aus Fachkompetenz und diese muss adäquat finanziell sowie personell gefördert werden.“ Die DDG fordere daher vom KHVVG: Eine strukturierte Diabetes-Erkennung und -Versorgung in allen Krankenhäusern sicherzustellen, unterstützt durch DDG-zertifizierte Versorgungsstrukturen und umfassende Fort- und Weiterbildung. Einen besonderen Schutz vulnerabler Gruppen, einschließlich Kinder, multimorbider älterer Menschen mit Diabetes und Menschen mit Typ-1-Diabetes, durch spezialisierte Pflege und zeitintensive ärztliche Betreuung. Eine gesicherte Finanzierung von nachgewiesener Versorgungsqualität, indem Krankenhäuser mit Diabetesbehandlungsstrukturen finanzielle Zuschläge erhalten.
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