Apothekenreform passiert Bundesrat12. Juni 2026 Foto: Ardan Fuessmann/stock.adobe.com Schneller an wichtige Arznei: Apotheken dürfen künftig bei Dauermedikamenten ohne Rezept aushelfen. Außerdem dürfen sie neue Leistungen anbieten: von der Tetanus-Impfung bis zur Blutabnahme. Apotheken können künftig mehr Leistungen wie Impfungen, Vorsorge und Tests anbieten und in bestimmten Fällen auch verschreibungspflichtige Medikamente ohne Rezept abgeben. Eine entsprechende Reform der schwarz-roten Koalition, die der Bundestag bereits verabschiedet hatte, ließ der Bundesrat in Berlin passieren. Konkret sollen Apotheken unter anderem neue Leistungen zu Vorbeugung und Früherkennung anbieten können – etwa für Herzkreislauferkrankungen, Diabetes und rund ums Rauchen. Neben Impfungen gegen Grippe und Corona sollen alle Schutzimpfungen mit sogenannten Totimpfstoffen angeboten werden können, zum Beispiel auch gegen Tetanus. Erlaubt werden sollen auch Blutabnahmen, um etwa Medikamentenwirkungen zu kontrollieren. Ärzte kritisieren die Apothekenreform Medikamente dürfen zudem künftig ohne ärztliche Verordnung ausgegeben werden, wenn es sich um seit längerem eingenommene Arzneimittel handelt und das Fortführen einer Therapie keinen Aufschub erlaubt. Erlaubt sein soll dann die einmalige Abgabe der kleinsten Packung gegen Selbstzahlung. Kritik an der Apothekenreform kommt aus der Ärzteschaft. So betonte etwa die Bundesärztekammer, dass ärztliche Aufgaben nicht in die Apotheke gehörten. Bei Apothekenverbänden stößt das Gesetz dagegen auf Zustimmung. Darüber hinaus forderten Apothekenvertreter bereits eine noch stärkere Rolle der Apotheken in der Primärversorgung. Nicht nur die Kassenärztliche Bundesvereinigung hält das für eine „abwegige Idee“. (BIERMANN/ja mit dpa)
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