Marburger Bund erzielt Tarifeinigung für Ärzte an Unikliniken

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In der dritten Runde ihrer Tarifverhandlungen haben sich der Marburger Bund und die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) am 9. Juni in Berlin auf ein Tarifergebnis verständigt.

Die Ärztegewerkschaft verhandelte den Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an den Universitätskliniken im Geltungsbereich des TV-Ärzte. Die Vereinbarung sieht Gehaltserhöhungen in zwei Schritten vor.

Schrittweiser Gehaltsanstieg um 2,95 und 2,45 Prozent

Die Gehälter der Ärztinnen und Ärzte werden zunächst rückwirkend zum 1. April um 2,95 Prozent steigen. Zudem haben sich die Arbeitgeber verpflichtet, ab 1. Juni 2027 mit dem Marburger Bund Tarifverhandlungen über die strukturelle Weiterentwicklung des Tarifvertrages aufzunehmen. Zum 1. September 2027 kommt es zur zweiten Gehaltserhöhung um 2,45 Prozent. Die Laufzeit der Tarifeinigung endet am 31. Juli 2028.

„Entscheidend für uns war, die TdL von ihrer ursprünglichen Idee abzubringen, eine hohe Steigerung der Entgelte am Laufzeitende durch anfangs gar keine beziehungsweise nur geringe Steigerungen im weiteren Verlauf der Gültigkeitsdauer der Einigung zu finanzieren und damit letztlich von den Ärztinnen und Ärzte selbst bezahlen zu lassen. Zudem wollten wir verhindern, dass die anstehende Tarifnovellierung zur Verzögerung der weiteren Entgeltentwicklung ab Mitte 2027 instrumentalisiert werden könnte“, erklärte Dr. Andreas Botzlar, 2. Vorsitzender des Marburger Bundes, zur erzielten Verständigung.

Abweichende Regelungen für Hamburg, Berlin, Mainz und Hessen

Die Tarifeinigung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Tarifgremien. Beide Seiten vereinbarten eine Erklärungsfrist bis zum 6. Juli. Unter den TV-Ärzte fallen rund 25.000 Ärztinnen und Ärzte, die an den landeseigenen Universitätskliniken arbeiten. Die Universitätskliniken in Hamburg, Berlin, Mainz und Hessen gehören nicht zum Geltungsbereich des TV-Ärzte, dort gelten abweichende Regelungen.