Apothekenreform: „Ärztliche Tätigkeiten gehören nicht in die Apotheke“28. Mai 2026 Die Blutabnahme soll künftig auch in der Apotheke möglich sein. Foto: Jacques Hugo/stock.adobe.com Blutabnahme beim Apotheker? Nicht nur die Bundesärztekammer (BÄK) kritisiert die im Bundestag verabschiedete Apothekenreform, diese gefährde die Patientensicherheit. Wer ärztliche Aufgaben übernehme müsse auch dafür ausgebildet sein. Mit dem „Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung“ will Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) das flächendeckende Netz der Vor-Ort-Apotheken stärken: „Insgesamt wird die Attraktivität der Apotheke als Arbeitsplatz durch flexiblere Arbeitszeitgestaltung und neue Tätigkeitsfelder erhöht“, so Warken. ABDA zur Apothekenreform: „Richtig und wichtig“ Impfungen, diagnostische Tests – inklusive Blutabnahmen oder Schnelltests auf bestimmte Erreger – und in bestimmten Fällen die Ausgabe von verschreibungspflichtigen Medikamenten ohne ärztliche Verordnung sollen künftig in der Apotheke vor Ort möglich sein, etwa in dringenden Fällen als Anschlussverordnung bei einer Dauermedikation oder bei akuten unkomplizierten Erkrankungen. Was unter einer „unkomplizierten Erkrankung“ zu verstehen ist, soll das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in Abstimmung mit den Arzneimittelkommissionen der deutschen Ärzteschaft und der Deutschen Apotheker definieren. Innerhalb eines Jahres soll ein fachlicher Vorschlag erarbeitet werden, den das Bundesgesundheitsministerium in eine Rechtverordnung umsetzten wird, wie das Ministerium mitteilte. Bei der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände stößt das auf Zustimmung. ABDA-Präsident Thomas Preis findet die Apothekenreform „richtig und wichtig“. Die geplanten Maßnahmen trügen zur Entlastung des Gesundheitssystems bei. Gleichzeitig fordert der Verband eine Honorar-Erhöhung, um einem weiteren „Apotheken-Sterben“ vorzubeugen. BÄK: Eine Frage der Patientensicherheit Ganz blicken Ärzteverbände auf die Apothekenreform. BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt betonte in einem Statement: „Ärztliche Tätigkeiten gehören nicht in die Apotheke. Die Bundesärztekammer hat von Anfang an kritisiert, dass das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz diesen Grundsatz untergräbt. Es bleibt dabei: Wer diagnostische und therapeutische Aufgaben übernimmt, muss dafür ausgebildet sein. Das ist eine Frage der Patientensicherheit.“ Klinische Bewertung und therapeutische Entscheidung seien ärztliche Kernaufgaben. Mit Blick auf die laufenden Diskussionen um Primärarztsystem und Notfallreform kritisiert Rheinhardt zusätzliche Schnittstellen, dass die Apothekenreform zu unnötigem Ressourcenverbrauch, verunsicherten Patientinnen und Patienten und erheblicher Mehrbelastung in den Arztpraxen führe. Zudem gingen die zuletzt vorgelegten Änderungsanträge – die venösen Blutabnahmen zu diagnostischen Zwecken – noch weiter in die falsche Richtung. „Dabei bleibt außer Acht, dass jede Blutentnahme in einen ärztlichen Untersuchungs- und Behandlungsprozess eingebunden sein muss“, warnte Reinhardt. Blutabnahme als Selbstzahlerleistung? Der BÄK-Präsident kritisierte dabei insbesondere die Tatsache, dass die Blutentnahme in der Apotheke als Selbstzahlerleistung angeboten werden soll: „Sollen GKV-Versicherte ihre medizinisch notwendigen Blutentnahmen also demnächst selbst zahlen? Oder geht es um Blutentnahmen, die medizinisch gar nicht sinnvoll sind? Fest steht: Diese Maßnahmen lösen kein Versorgungsproblem. Sie werden zusätzliche Arztkontakte erzeugen und die Praxen weiter an ihre Kapazitätsgrenzen treiben.“ Dabei hatte die Ärzteschaft bereits den Regierungsentwurf zur Apothekenreform kritisiert, kritisiert, etwa die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne ärztliche Verordnung. Reinhardt dazu: „Diagnosestellung, Anamnese und differenzialdiagnostische Abklärung sind ärztliche Kernkompetenzen, die auch bei vermeintlich unkomplizierten Erkrankungen zwingend erforderlich sind. Der im Regierungsentwurf vorgesehene Ausschluss systemisch wirkender Antibiotika ändert daran grundsätzlich nichts.“ Die BÄK begrüße eine starke Rolle der Apotheken in der Arzneimittelversorgung, so Reinhardt weiter. Aber er betonte: „Dabei dürfen jedoch keine neuen Parallelstrukturen geschaffen werden. Stattdessen muss es stets um eine besser koordinierte Versorgung und eine kompetenzorientierte Aufgabenverteilung gehen.“ SpiFA: Änderungsantrag zur Apothekenreform lässt „zentrale Folgefragen“ unbeantwortet Auch dem Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (SpiFa) ist die mit den kurzfristig eingebrachten Änderungsanträgen mögliche Blutentnahme in der Apotheke ein Dorn im Auge: Das sei weder sachgerecht noch erforderlich und werfe erhebliche Fragen mit Blick auf Qualitätssicherung, medizinische Verantwortung und Patientensicherheit auf. „Blutabnahme ist nicht bloß ein technischer Handgriff. Sie ist Teil eines ärztlich verantworteten diagnostischen Prozesses“, betonte Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFA. Diese Verantwortung dürfe die Politik nicht „durch die Hintertür“ aus der ärztlichen Versorgung herauslösen. Nach Darstellung des Verbandes entscheide gerade bei Laboruntersuchungen nicht allein die Blutentnahme über die Qualität des Ergebnisses. Auch Lagerung, Transport, Weiterverarbeitung und Einordnung der Befunde seien für die Patientensicherheit entscheidend. „Diagnostik endet nicht an der Kanüle“, so Heinrich weiter. „Wer Blut entnimmt, muss auch wissen, warum, wofür, unter welchen Bedingungen und mit welcher medizinischen Konsequenz. Es reicht nicht, einen einzelnen Prozessschritt detailliert zu regeln und die entscheidenden Fragen der Verantwortung und Befundinterpretation offen zu lassen.“ Der Änderungsantrag zur Apothekenreform lasse zentrale Folgefragen jedoch unbeantwortet. Dazu gehören dem Verband zufolge insbesondere die qualitätsgesicherte Weiterverarbeitung der Proben, Transportwege, Verantwortlichkeiten bei auffälligen Befunden sowie die medizinische Einordnung der Ergebnisse. Ärztliche Strukturen stärken statt neue Parallelstrukturen aufbauen Der SpiFa fordert, niedrigschwellige diagnostische Angebote nicht über neue Parallelstrukturen aufzubauen, sondern bestehende qualitätsgesicherte Versorgungswege zu stärken. „Wenn der Gesetzgeber den Zugang zu Diagnostik verbessern will, dann muss er die vorhandenen ärztlichen und fachärztlichen Strukturen stärken, nicht umgehen“, hob Heinrich hervor. Der SpiFa warnt davor, diagnostische Leistungen schrittweise aus ihrem ärztlichen Gesamtzusammenhang herauszulösen. Medizinische Diagnostik sei kein beliebig modularisierbares Dienstleistungsangebot, sondern Teil der ärztlichen Heilkunde. (ja/BIERMANN)
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