Kinder- und Jugendärzte kritisieren Bundestagsbeschluss

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Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen (BVKJ) kritisiert das heute vom Deutschen Bundestag beschlossene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz scharf. Der Verband hatte bereits im Gesetzgebungsverfahren eindringlich vor Versorgungseinschränkungen bei Kindern und Jugendlichen gewarnt. Die benannten Kritikpunkte blieben dem BKJ zufolge aber unberücksichtigt.

„Wer bei der Prävention bei Kindern spart, riskiert höhere Kosten und schlechtere Lebensqualität im späteren Jugend- und Erwachsenenalter. Die Kürzungen heute gefährden das geplante Primärarztsystem in der Zukunft. Dennoch hat sich die Politik bewusst dafür entschieden, ausgerechnet konkret dort zu sparen, wo Prävention, frühe Förderung und wohnortnahe Versorgung stattfinden, nämlich in den kinder- und jugendärztlichen Praxen. Anstatt eine leicht umsetzbare Ausnahme für Kindervorsorgen zu schaffen, wird nun die Selbstverwaltung vor die schier unlösbare Aufgabe gestellt, eine nicht zu bürokratische und noch umsetzbare Regelung zu finden, um Präventionsleistungen weiterhin fördern zu können“, kritisierte der Präsident des BVKJ, Dr. Michael Hubmann.

Neben einer Ausnahme für Präventionsleistungen wie Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen von den Budgetbegrenzungen hatte der BVKJ gefordert, die erst kürzlich eingeführte Entbudgetierung der Kinder- und Jugendmedizin nicht wieder auszuhöhlen, die ambulante kinder- und jugendärztliche Weiterbildung gezielt zu stärken und die pauschale Deckelung der Vergütungsentwicklung zurückzunehmen. Keine dieser Forderungen wurde im verabschiedeten Gesetz berücksichtigt. Gleichzeitig sollen die Praxen zusätzliche Aufgaben übernehmen – im Rahmen der Notfallreform und des geplanten Primärarztsystems, aber auch beispielsweise durch die Streichung der telefonischen Krankschreibung.

Künftiges Ziel: Versorgung sichern

„Wie die Protokollerklärung zum Gesetz eindrücklich zeigt, kennt die Politik nur die Kliniken. Die ambulante Versorgung wird geringgeschätzt und massiv gefährdet. Möge künftig niemand behaupten, die Folgen seien nicht vorhersehbar gewesen. Wir haben frühzeitig und unmissverständlich darauf hingewiesen, dass diese Regelungen die Versorgung von Kindern und Jugendlichen schwächen werden“, erklärte Hubmann.

Jakob Maske, Bundespressesprecher des BVKJ, ergänzt: „Wir werden unsere Mitglieder beraten müssen, wie sie ihre Praxen unter den neuen Bedingungen wirtschaftlich aufstellen können, damit die Versorgung von Kindern und Jugendlichen überhaupt aufrechterhalten werden kann. Das ist nicht die Debatte, die wir führen wollten. Eigentlich sollte es darum gehen, wie wir die Versorgung verbessern. Nun müssen wir darüber sprechen, wie wir trotz politischer Fehlentscheidungen Versorgung sichern können.“

Bereits heute arbeiteten dem Berufsverband zufolge viele kinder- und jugendärztliche Praxen an der Belastungsgrenze. „Die Kinder- und Jugendärzteschaft wird die Folgen dieser Reform nicht dauerhaft aus eigener Kraft auffangen können. Wenn der wirtschaftliche Druck weiter zunimmt, werden unsere Patientinnen und Patienten das deutlich spüren – durch längere Wartezeiten, eingeschränkte Versorgungsangebote und eine insgesamt schlechtere ambulante Versorgung“, warnte Maske.

„Handwerklich unsauber und versorgungspolitisch gefährlich“

Kritik am beschlossenen Gesetz kommt mit Blick auf die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen auch vom Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp). Dieser fordert, den Entschließungsantrag spätestens nach derSommerpause patientenbezogen zu präzisieren. Geschützt werden dürfe nicht nur eine Gruppe von Behandelnden. Maßgeblich sei die psychotherapeutische Behandlung von Kindern und Jugendlichen insgesamt – unabhängig davon, ob sie durch Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Psychologische Psychotherapeuten oder Ärztliche Psychotherapeuten erbracht werde, erklärte der bvvp.

„Kinder und Jugendliche brauchen Schutz als Patientengruppe – nicht als Fußnote einzelner Berufsbezeichnungen“, betonte der Bundesvorsitzender des bvvp, Mathias Heinicke. „Die jetzige Formulierung ist handwerklich unsauber und versorgungspolitisch gefährlich.“

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Quellen Berufsverband der KinderBerufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ)- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ), Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp)