Klinik und Praxen als Team: MHH-Neurologie bietet neue ambulante Versorgungsform

Bieten eine erweiterte Betreuung von Patienten mit Multipler Sklerose und neuromuskulären Erkrankungen: Prof. Skripuletz und Prof. Petri. | (Quelle: © Karin Kaiser/MHH)

Für Menschen mit Multipler Sklerose und neuromuskulären Erkrankungen gibt es an der Klinik für Neurologie der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) nun das Angebot der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV). Das Besondere: Die Ärzte der Klinik arbeiten bei dieser Versorgungsform mit niedergelassenen Kollegen in einem Team.

„Wir haben auch vorher schon mit den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sehr gut zusammengearbeitet, aber durch die neue ambulante Versorgungsform wird das Ganze auf eine bessere Basis gestellt“, erklärt Prof. Thomas Skripuletz, Oberarzt an der Klinik für Neurologie und Leiter der ASV für Multiple Sklerose (MS).

Aktuell hat die Klinik bei dem Projekt fünf Fachpraxen mit im Boot. Klinik und Fachpraxen ergänzen sich gegenseitig bei der Betreuung der einzelnen Betroffenen. „Darüber hinaus erlaubt die ASV eine andere Art der Leistungsabrechnung, so können wir den Patientinnen und Patienten zusätzliche sinnvolle Diagnostik und besser passende Therapien anbieten“, berichtet Skripuletz. Beispiele dafür sind erweiterte Laboruntersuchungen, Magnetresonanztomografie (MRT) zur Darstellung von Weichteilgewebe, Elektroenzephalogramm (EEG) zur Messung der Gehirnaktivität und Elektromyografie (EMG) zur Untersuchung der elektrischen Aktivität im Muskel.

Fortschritt für Betroffene

„Für Menschen mit seltenen oder schweren Erkrankungen mit besonderem Verlauf ist die ASV insgesamt ein großer Sprung nach vorn“, erklärt Prof. Susanne Petri, kommissarische Direktorin der Klinik für Neurologie und Leiterin der ASV für neuromuskuläre Erkrankungen. Dazu gehören beispielsweise Neuropathien, Polyneuropathien, Myopathien, Amyotrophe Lateralsklerose und neuromuskuläre Übertragungsstörungen. „Es kann vorkommen, dass in den Praxen eine tiefergehende Diagnostik schwierig ist. Da können wir Unterstützung bieten. Gleichzeitig können die Praxen von uns Forschungsergebnisse aus erster Hand bekommen“, erläutert Petri.

Besondere vertragliche Bedingungen

Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung ist 2014 nach den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) mit den gastrointestinalen Tumoren und der Tuberkulose gestartet und wird seitdem ständig um weitere Krankheitsbilder ausgebaut. Die ASV gehört nicht zur regulären vertragsärztlichen Versorgung. Die für jedes Krankheitsbild definierten möglichen ärztlichen Leistungen werden extrabudgetär bezahlt.