DGGG-Kommentare zum Bericht der Kom-rSF16. Mai 2024 Foto: © Yakobchuk-Olena/stock.adobe.com Nach der Veröffentlichung des Berichts der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin kommentiert diesen die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG). Die von der Bundesregierung berufene Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin hat im April ihren Abschlussbericht vorgelegt. Das interdisziplinär zusammengesetzte Fachgremium teilte sich bei der Erarbeitung des Berichts in zwei Arbeitsgruppen auf. Arbeitsgruppe 1 widmete sich Möglichkeiten der Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches während sich Arbeitsgruppe 2 mit dem Thema Möglichkeiten zur Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft beschäftige. Die Kommission legte zum einen die Empfehlung vor, dass Schwangerschaftsabbrüche in der Frühphase der Schwangerschaft rechtmäßig sein sollten. Dabei stehe dem Gesetzgeber für Abbrüche in der mittleren Phase der Schwangerschaft ein Gestaltungsspielraum zu. Zudem verwies die Kommission auf Ausnahmeregelungen, die z.B. Gesundheitsrisiken der Schwangeren betreffen. Zum anderen kam die Kommission zur Schlussfolgerung, dass die Eizellspende unter bestimmten Bedingungen ermöglicht werden könne. Hinsichtlich der altruistischen Leihmutterschaft empfahl das Gremium, dass die altruistische Leihmutterschaft in Deutschland nur unter sehr engen Voraussetzungen ermöglicht werden sollte. Kritik in zwei separaten Kommentaren In zwei separaten Kommentaren geht die DGGG kritisch auf einzelne Aspekte ein, die von der Kommission ausgearbeitet wurden. Im ersten Kommentar heißt es, dass die DGGG die auf rein medizinische Aspekte ausgerichteten Empfehlungen der Kommission zur Regelung des Schwangerschaftsabbruches in der frühen und späten Schwangerschaft unterstützt, während eine zeitliche Abstufung der Menschenwürde kritisch zu betrachten und ausperinatologischer Sicht nicht nachvollziehbar sei. Die Gestaltung der Phase zwischen 14. und 24. SSW ließe viele Aspekte unbeantwortet, betont die DGGG. Im zweiten Kommentar bewertet die DGGG die Möglichkeit einer Legalisierung derLeihmutterschaft kritisch. „Durch unsere Berufserfahrung gilt die Sorge um diegesundheitlichen Folgen der Leihmutter bedingt durch Schwangerschaft und Geburt.Die Herausgabe der Kinder an die Wunscheltern kann konfliktreich sein. Darüber hinausverbleiben auch bei einer ‘altruistisch’ konzipierten Leihmutterschaft Bedenkenhinsichtlich einer möglichen Instrumentalisierung und Ausbeutung potentiellerLeihmütter.“
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