Kostenübernahme für Cochlea-Implantat: Urteile der Sozialgerichte

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Nach Erweiterung der Indikation für die Versorgung mit einem Cochlea-Implantat und der daraus resultierenden Zunahme der Anträge für diese Versorgung, sind häufiger Auseinandersetzungen mit den Kostenträgern zu verzeichnen: Werden die Kosten für Operation, Implantation und die Nachsorgekosten durch die Krankenkassen übernommen?

In einer aktuell in „HNO“ publizierten Arbeit geben die Autoren einen Überblick über die diese Frage betreffenden Urteile der deutschen Sozialgerichte. Die Autoren untersuchten, ob und wann es für den Patien­ten empfehlenswert ist, die Kostenübernahme gerichtlich einzuklagen. Auch die zeitliche Dauer der Verfahren wurde untersucht.

Im Rahmen der Untersuchung wurden die größten juristischen Datenbanken sowie die durch die Sozialgerichte veröffentlichten Urteile durchsucht: Zielparammeter waren hier Begriffe wie „Cochlear“, „Cochlea“, „Implant“ und „Implantat“ sowie Kombinationen dieser Begriffe. Drei Entscheidungen wurden durch direkte Anforderung beim zuständigen Gericht erlangt und eine weitere in einem juristischen Fachartikel gefunden. Die Urteile der Sozialgerichte wurden zwischen 2003 und 2017 gefällt.

Insgesamt wurden 12 Entscheidungen gefunden. In allen Verhandlungen – bis auf einen Fall – gewannen die Patienten den Rechtsstreit. Bei dem einen, für den Patienten verlorenen Verfahren, kamen Ausnahmeumstände zum Tragen. Ein weiterer Patient erhielt nicht die angestrebte Überbrückungsmaßnahme, gewann jedoch in der Hauptsache. Die Verfahren dauerten zwischen 1 Jahr und 8 Monaten und 9 Jahre und 5 Monate.

Trotz des zu investierenden zeitlichen Aufwandes lohnt sich nach Ansicht der Autoren die Anrufung eines Sozialgerichtes bzgl. der Kostenübernahme für ein Cochlea-Implantat. Verfahren vor Sozialgerichten sind generell nicht an Gerichtskosten gebunden. In der Mehrzahl der Fälle mussten die gesetzlichen Krankenversicherungen die Kosten für ein Cochlea-Implantat übernehmen. (am)