Krankenhäuser mit strukturierter ärztlicher Weiterbildung bevorzugen

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Der Marburger Bund hat an die Regierungskoalition und die Bundesländer appelliert, die Krankenhausreform hinsichtlich ihrer Praxistauglichkeit und Rechtssicherheit zu überarbeiten.

„Ein grundlegendes Verständnis der Reform muss es sein, das Vertrauen in die Krankenhausversorgung, die Krankenhäuser als Arbeitgeber und die Arbeitsbedingungen zu stärken“, heißt es in einem Beschluss der 146. Hauptversammlung in Berlin.

Mit großer Sorge blickt der Verband auf die Folgen der Reform für die Weiterbildung zum Facharzt. Strukturierte Weiterbildung sei ein zentraler Bestandteil der medizinischen Qualitätssicherung und der Fachkräftesicherung im Gesundheitswesen. Sie erfordere Zeit, Engagement, finanzielle Förderung, und vor allem klare gesetzliche Rahmenbedingungen, bekräftigt der Verband der angestellten Ärztinnen und Ärzte.

Teilnahme an Weiterbildungsverbünden als Voraussetzung für die Zuteilung von Leistungsgruppen

Vor diesem Hintergrund fordert der Marburger Bund die Landesregierungen auf, bei der Zuteilung von Leistungsgruppen im Rahmen der Krankenhausreform jene Krankenhäuser zu bevorzugen, die sich an regionalen, standort- und sektorenübergreifenden Weiterbildungsverbünden beteiligen – insbesondere, wenn diese durch die jeweilige Landesärztekammer anerkannt sind. Der Gesetzgeber müsse parallel bestehende rechtliche Hürden für flexible Weiterbildungsmodelle abbauen, insbesondere durch Ausnahmen im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung.

Krankenhäuser sämtlicher Versorgungsstufen müssten für junge Ärztinnen und Ärzte als Weiterbildungsstätten attraktiv bleiben. Hierzu gehöre auch eine ausreichende Finanzierung der Weiterbildung, fordert die Hauptversammlung des Marburger Bundes.