Krankenkasse: Nutzen von Cannabis häufig nicht erwiesen

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Bei der Krankenkasse Barmer sind seit Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes am 10. März vergangenen Jahres 6583 Anträge auf Kostenübernahme für Cannabis-haltige Arzneimittel eingegangen. Das geht aus einer Auswertung der Krankenversicherung hervor. Davon wurden 4436 Anträge genehmigt, 2147 abgelehnt.

Angesichts der Fallzahlen warnt die Barmer aber vor übertriebenen Erwartungen. „Um Cannabis als Medizin ist ein Hype entstanden, der nur im Einzelfall berechtigt ist. Cannabis-haltige Arzneimittel dürfen nun bei vielen Erkrankungen verordnet werden, auch wenn deren Wirkung wissenschaftlich nicht hinlänglich erwiesen ist. Bei Schmerzen etwa sollte Cannabis möglichst nur als Ergänzung zu bewährten Konzepten wie der multimodalen Schmerztherapie zum Einsatz kommen“, sagte Dr. Ursula Marschall, leitende Medizinerin bei der Krankenkasse, mit Blick auf Analysen, wonach im Jahr 2017 mehr als die Hälfte der Cannabis-Verordnungen bei Schmerzen ausgestellt worden sei. Es liege kein klarer Nachweis vor, dass Cannabis bei Tumor-, Skelett- und Muskelschmerzen wirke.

 Anträge vor allem aus Bayern und NRW

Die meisten Anträge auf Kostenübernahme von Cannabis-Präparaten wurden in Bayern (1413) und Nordrhein-Westfalen (1270) gestellt. Die zahlenmäßig geringste Nachfrage gab es in Thüringen, dem Saarland und Bremen mit 147, 98 beziehungsweise 16 Anträgen. Dabei schwankten die Bewilligungsquoten je nach Bundesland zwischen 53 und 76 Prozent.

Regionale Verteilung von Anträgen auf Cannabis-haltige Medikamente bei der Barmer bis 15. August 2018

 Cannabis-Blüten kaum dosierbar und unverhältnismäßig teuer

Laut Auswertung betrugen die Gesamtkosten der Krankenkasse für Cannabis-Präparate rund acht Millionen Euro. Dabei gab es große Kostendifferenzen. Während etwa im Mai 2018 die Ausgaben für Fertigarzneimittel und Rezepturen im Schnitt zwischen 350 und 721 Euro je Cannabis-Patienten betrugen, beliefen sie sich bei Cannabis-Blüten auf 1708 Euro. „Cannabis-Blüten sind nicht nur unverhältnismäßig teuer, sondern in der Praxis auch kaum dosierbar, da es verschiedene Sorten, Stärken und Verabreichungsformen gibt. Blüten sollten nicht zum Einsatz kommen, zumal es alternative Cannabis-Präparate gibt“, sagte Marschall.