Krebsgesellschaft warnt: Aufweichen der Krankenhausreform gefährdet Qualität der Krebsversorgung11. November 2025 Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz Die Deutsche Krebsgesellschaft warnt vor Abstrichen bei der Qualität der Krebsbehandlung durch das geplante Krankenhausanpassungsgesetz (KHAG), das am 12. November im Bundestag zur ersten Lesung steht. Bei zu vielen Ausnahmeregelungen für die Bundesländer besteht die Gefahr, dass Krebspatienten je nach Wohnort nach unterschiedlichen Standards behandelt werden. Die Krebsgesellschaft fordert Bundestag und Bundesrat auf, einheitliche Qualitätsvorgaben verbindlich im Gesetz zu verankern. Mit dem KHAG plant die Bundesregierung die im Herbst 2024 beschlossene Krankenhausreform nachzujustieren. Durch die Anpassungen sollen u.a. den Bundesländern weitreichende Ausnahmeregelungen bei der Zuweisung von Leistungsregelungen eingeräumt werden, die etwa Qualitätskriterien bei der Krebsbehandlung herabsetzen können. Für die Onkologie, die sich durch ihre Spezialisierung auszeichnet, wäre dies ein Rückschritt. Hohe Qualität verbessert Überlebenschancen Die bundesweite Studie zur Wirksamkeit der Versorgung in onkologischen Zentren (WiZen) hat gezeigt: Eine Behandlung in zertifizierten Zentren, die nach evidenzbasierten Leitlinien und hohen Qualitätsvorgaben arbeiten, verlängert die Überlebensdauer von Krebsbetroffenen im Vergleich zu nicht zertifizierten Kliniken deutlich. „Flächendeckende evidenzbasierte Qualitätskriterien, wie die der zertifizierten Zentren, sind daher für eine gute Krebsmedizin unerlässlich“, unterstreicht Dr. Johannes Bruns, Generalsekretär der Deutschen Krebsgesellschaft. Laut Bruns würden die geplanten Ausnahmeregelungen nicht nur das Ziel der Krankenhausreform, die Versorgung stärker zu zentralisieren und spezialisieren, verwässern, sondern auch die Strukturen für Gelegenheitsmedizin verfestigen, damit zu einer schlechteren onkologischen Versorgung führen und somit Krebsbetroffenen schaden. Onkochirurgische Mindestmengen unzureichend Besonders kritisch sieht die Krebsgesellschaft, dass das KHAG sich in der Onkologie bei Qualitätsvorgaben auf onkochirurgische Mindestmengen konzentriert. „Der Blick ist hier zu eng. Zum einen ist eine Steuerung über Mindestmengen allein nicht ausreichend. Im Rahmen unserer Zertifizierungsprogramme nehmen wir etwa weitere Struktur- und Prozesskriterien in den Blick. Zum anderen umfasst eine moderne Krebsbehandlung mehr als nur Chirurgie – bspw. Radiologie, medikamentöse Therapie und Psychoonkologie. Für eine qualitätsgerechte und evidenzbasierte Krebsversorgung müssen diese ebenfalls berücksichtigt werden“, so Bruns. Er verweist auch auf den Nationalen Krebsplan. Nach diesem sollen in Deutschland alle Krebspatienten eine qualitativ hochwertige Versorgung entsprechend evidenzbasierten Behandlungsleitlinien erhalten. Qualitätsanforderungen wie die der zertifizierten Zentren seien daher laut Krebsgesellschaft flächendeckend notwendig. Krebsgesellschaft: Keine Abstriche bei der Qualität der Krebsbehandlung Die Deutsche Krebsgesellschaft appelliert an Bundestag und Bundesrat, die Qualitätsvorgaben aus dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz nicht herabzusenken. „Alle Betroffenen haben Anspruch auf die bestmögliche Behandlung – unabhängig von der Postleitzahl“, sagt Bruns. Dafür dürften die Vorgaben, die auf Qualität abzielen, nicht zugunsten föderaler Sonderwege aufgeweicht werden, fordert die Krebsgesellschaft. Auch für Fahrtzeiten – die entsprechende Regelung soll durch das KHAG gestrichen werden – zeigen Studien: Patienten sind bereit, für eine spezialisierte, bessere Behandlung auch weitere Wege in Kauf zu nehmen. Dem Wunsch der Betroffenen, nach einer bestmöglichen Behandlung, sollte das KHAG auf jeden Fall nachkommen.
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