Landarztquote NRW gilt auch für Pädiatrie

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Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) begrüßt die Klarstellung zum Gesetzesentwurf zur Landarztquote des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen. Für die primärärztliche Versorgung sie die Kinder- und Jugendmedizin unerlässlich, das gelte insbesondere für den ländlichen Raum, erklärte die DGKJ.

Im Juni dieses Jahres hatte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) angekündigt, zum Wintersemester 2019/2020 als erstes Bundesland reine Landarzt-Studienplätze anzubieten. Die Plätze sollen für Studenten reserviert werden, die sich verpflichten, nach ihrer Ausbildung zum Allgemeinmediziner für zehn Jahre in einer mit Ärzten unterversorgten Region als Hausarzt zu arbeiten.

Im Entwurfstext zur Landarztquote in NRW wird die pädiatrische Versorgung jedoch nicht explizit genannt. Auf Anfrage des “Ärzteblattes” stellte das Gesundheitsministerium NRW nun klar, dass die in Zukunft angewandte Landarztquote neben der Allgemeinmedizin auch für die Kinder- und Jugendärzte sowie Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung greift.

„Diese Klarstellung begrüßen wir sehr“, erklärte PD Dr. Burkhard Rodeck, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin. „60 – 70 Prozent der Kinder und Jugendlichen in Deutschland werden von Kinder- und Jugendärzten versorgt. Diese Tatsache muss auch in der aktuellen Gesetzgebung auf Landes- und Bundesebene entsprechend berücksichtigt werden“, sagte Rodeck weiter. 

In seiner Klarstellung verwies das Ministerium auf das fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V), worin die hausärztliche Versorgung per Gesetz definiert ist. Dem Entwurf nach werden vorab bis zu zehn Prozent der Medizinstudienplätze in NRW an Bewerber vergeben, die sich verpflichten, nach ihrem Studienabschluss und der entsprechenden fachärztlichen Weiterbildung für bis zu zehn Jahre hausärztlich tätig zu sein.