Landtag behandelt ersten bayerischen Psychiatriebericht

Staatsminister Klaus Holetschek (Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege)

Für mehr als 2,8 Mio. gesetzlich Versicherte in Bayern lag 2020 die Diagnose einer psychischen Erkrankung vor, darunter 278.000 Kinder und Jugendliche. Das geht aus dem ersten bayerischen Psychiatriebericht hervor, der Anfang Februar im Landtag vorgestellt wurde.

„Bei Kindern und Jugendlichen standen unter den ambulanten Fällen in Bayern die Entwicklungsstörungen (F80–F89) im Vordergrund, bei den Erwachsenen dominierten die neurotischen, Belastungs- und somatoformen Störungen (F40–F48) sowie die affektiven Störungen (F30–F39), wie aus den Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern weiter hervorgeht. Die Zahl der in Bayern lebenden Menschen mit Demenz im Alter von über 65 Jahren beträgt dem Bericht zufolge derzeit etwa 240.000.

„Schwerpunkt im aktuellen Bericht ist die psychische Gesundheit im Zuge der Corona-Pandemie sowie die psychische Gesundheit im Kontext von Arbeit. Der Bericht bildet den Status quo der psychiatrischen, psychotherapeutischen und psychosomatischen Versorgung in Bayern in all seinen Facetten ab. Er bildet eine wesentliche Grundlage, um die Situation und die Lebensqualität von psychisch erkrankten Menschen und deren Angehörigen in Bayern weiter zu verbessern und die Unterstützungsangebote weiter zu entwickeln”, sagte der Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek in München.

Während des ersten Lockdowns sei es dem Bericht zufolge in Bayern zu vielfältigen Veränderungen und Einschränkungen in der psychosozialen Versorgung gekommen, die vor allem auf die restriktiven Allgemeinverfügungen, die bestimmte Behandlungen aus dem Bereich der Rehabilitation und der elektiven Therapien ausdrücklich untersagten, zurückzuführen sind. Viele Beratungsstellen stellten in der Folge ihre Angebote auf telefonische oder digitale Beratung um, niedrigschwellige Einrichtungen reduzierten ihre Angebote, bzw. stellten sie vorübergehend ein. Die ambulante Versorgung stieg vermehrt auf Telefon- bzw. Videokonsultationen um. Dieser Trend spiegelt sich dem Bericht zufolge auch in den Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern wider.

Im stationären Bereicht reduzierten 208 Krankenhäuser und psychiatrische Kliniken ihre Angebote und Belegung ebenfalls bis hin zum Aufnahmestopp. Zudem wiesen diese Einrichtungen eine stärkere Belastung bezüglich der Personalsituation auf. Während 72 Prozent aller an der psychosozialen Versorgung Beteiligten Strukturen keine COVID-19-Erkrankungen beim Personal berichteten, galt dies nur für 54 Prozent der Befragten in stationären Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik. Dies dürfte dazu beigetragen haben, dass in den stationären Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik die Personalkapazität in 29 Prozent als „nicht ausreichend“ eingeschätzt wurde, während dies in der Gesamtgruppe aller Befragten nur in 15 Prozent der Fall war. Umgekehrt konnten in ambulanten Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik die Angebote in größerem Umfang aufrechterhalten werden. Zudem war die Personalbelastung geringer und die Umsetzung des Hygienekonzepts einfacher.

Die geringsten Einschränkungen im Therapieangebot wurden von psychologischen Psychotherapeutinnen
und Psychotherapeuten berichtet. Der Umstieg auf Online-Angebote zeigt sich in der Nutzung von Telepsychotherapie bei 75 Prozent der Befragten während des Lockdowns im Vergleich zu 37 Prozent davor.

Flexibilität sei in unbekannten Situationen von zentraler Bedeutung, stehe jedoch im Normalfall im Widerspruch zum Wunsch nach Kontrolle und Struktur, lautet eine der Schlussfolgerungen des Berichts bezüglich der Corona-Pandemie. Im Vergaberecht, bei der fachlichen Aufsicht und in der Leitung von Einrichtungen sollte nach Möglichkeiten gesucht werden, in Ausnahmesituationen lokale, schnelle, flexible Entscheidungen treffen
zu können. Darüber hinaus sollten pandemiebezogene Notfallpläne, Konzepte für Homeoffice im Personalbereich, eingelagerte Hygienematerialien vom Desinfektionsmittel sowie Handbücher für alternative Arbeitsweisen und Dienstwege gebrauchsfertig in der Schublade liegen, rät der Bericht.